Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft | KV 178/2025
Kollektivvertrag: KV 178/2025
- Datum des Inkrafttretens des Kollektivvertrages
- Mittwoch, den 01. Januar 2025
- Daten der Hinterlegung
- Registerzahl
- KV 178/2025
- Katasterzahl
- X/43/4
Veröffentlicht auf EVI am 07.03.2025
Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft
Abteilung II/B/8
KOLLEKTIVVERTRAG
Zl. 2025-0.163.807
KV 178/2025. Am 4. Dezember 2024 haben der Österreichische Zeitschriften- und Fachmedienverband und die Gewerkschaft GPA, Wirtschaftsbereich Druck, Kommunikation, Papierverarbeitung, einen Kollektivvertrag für kaufmännische Angestellte bei Zeitschriftenverlagen abgeschlossen, der am 1. Jänner 2025 in Kraft getreten ist. Der Kollektivvertrag gilt a) für das gesamte Bundesgebiet der Republik Österreich; b) für alle Arbeitgeber/innen die Zeitschriften herausgeben oder verlegen, mit den im fachlichen Geltungsbereich angeführten Merkmalen; 1. für Zeitschriften, die mindestens 4 mal im Jahr, höchstens 26 mal im Jahr erscheinen, 2. Wochenzeitungen mit einer Druckauflage von unter 5.000 Stück je Nummer; c) für alle im kaufmännischen und administrativen Dienst tätigen Angestellten. Angestellte Verkäufer/innen werden von diesem Kollektivvertrag nur dann erfasst, wenn sie überwiegend im Anzeigenverkauf für Zeitschriften tätig sind.
Der unter Registerzahl KV 178/2025, Katasterzahl X/43/4, beim Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft hinterlegte Kollektivvertrag (Vereinbarung) betrifft die Regelung der Gehälter, der Lehrlingseinkommen und sonstiger Entgeltbestimmungen.
Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft, Wien, 4. März 2025
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