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Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft | KV 176/2025

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Kollektivvertrag: KV 176/2025

Datum des Inkrafttretens des Kollektivvertrages
Mittwoch, den 01. Januar 2025
Daten der Hinterlegung
Registerzahl
KV 176/2025
Katasterzahl
XVII/85/3

Veröffentlicht auf EVI am 07.03.2025

Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft

Abteilung II/B/8

KOLLEKTIVVERTRAG

Zl. 2025-0.163.807 

KV 176/2025. Am 9. Jänner 2025 haben der Fachverband der Reisebüros und die Gewerkschaft GPA, Wirtschaftsbereich Glücksspiel, Tourismus, Freizeit, einen Kollektivvertrag für die Angestellten in Reisebüros abgeschlossen, der am 1. Jänner 2025 in Kraft getreten ist. Der Kollektivvertrag gilt a) für das Bundesgebiet Österreich; b) für alle Betriebe, die dem o. a. Fachverband, Sparte Tourismus und Freizeitwirtschaft, angehören; c) für alle Angestellten (auch Aushilfskräfte) auf die das Angestelltengesetz Anwendung findet und für Lehrlinge. Der Kollektivvertrag betrifft die Regelung arbeits- und lohnrechtlicher Bestimmungen und enthält weiters im Anhang die Gehaltstabelle gültig ab 1. Jänner 2025 und wurde unter Registerzahl KV 176/2025, Katasterzahl XVII/85/3, beim Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft hinterlegt.

Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft, Wien, 4. März 2025

Verantwortlich für den Inhalt:
Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft