Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft | KV 171/2025
Kollektivvertrag: KV 171/2025
- Datum des Inkrafttretens des Kollektivvertrages
- Montag, den 10. Februar 2025
- Ende der Geltung
- Sonntag, den 31. August 2025
- Daten der Hinterlegung
- Registerzahl
- KV 171/2025
- Katasterzahl
- XIV/61/5
Veröffentlicht auf EVI am 07.03.2025
Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft
Abteilung II/B/8
KOLLEKTIVVERTRAG
Zl. 2025-0.163.807
KV 171/2025. Der Fachverband der Bauindustrie, die Bundesinnung Bau und die Gewerkschaft Bau-Holz haben einen Kollektivvertrag abgeschlossen, der a) für die Baustelle: Semmering Basistunnel (SBT), Baulos 1.1 Tunnel Gloggnitz, Huyckstraße 3a, 2640 Gloggnitz, Baustelle Gösingtunnel, Bahnhof Gösing, 3221 Puchenstuben, ARGE SBT 1.1. – Tunnel Gloggnitz - Huyckstraße 3a, 2640 Gloggnitz, 1. Technische Federführung: Implenia Österreich GmbH, Innsbrucker Bundesstraße 67, 5020 Salzburg, 2. Technische Federführung: Thyssen Schachtbau GmbH, ZNL Österreich, Petersgasse 128 a, 8010 Graz, Kaufmännische Federführung: Hochtief Infrastructure GmbH, NL Austria, Modecenterstraße 17/Objekt 2/6, 1110 Wien; b) für alle Arbeitnehmer, die nicht Angestellte im Sinne des Angestelltengesetzes oder Lehrlinge im Sinne des Berufsausbildungsgesetzes (BAG) sind und bei einem der in c) genannten Betriebe bzw. einer von diesen gebildeten Arbeitsgemeinschaft beschäftigt sind; c) für alle Betriebe, deren Inhaber Mitglieder der Bundesinnung Bau oder des Fachverbandes der Bauindustrie sind bzw. die von diesen Betrieben gebildeten Arbeitsgemeinschaften, gilt und Regelungen betreffend Dekadenarbeit enthält. Der Kollektivvertrag ist am 10. Februar 2025 in Kraft getreten und gilt bis 31. August 2025 und wurde unter Registerzahl KV 171/2025, Katasterzahl XIV/61/5, beim Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft hinterlegt.
Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft, Wien, 4. März 2025
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