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Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft | KV 156/2025

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Kollektivvertrag: KV 156/2025

Datum des Inkrafttretens des Kollektivvertrages
Mittwoch, den 01. April 2020
Daten der Hinterlegung
Registerzahl
KV 156/2025
Katasterzahl
XXII/96/20

Veröffentlicht auf EVI am 04.03.2025

Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft

Abteilung II/B/8

KOLLEKTIVVERTRAG

Zl. 2025-0.121.674

KV 156/2025.   Am 18. Jänner 2021 haben die Kurie niedergelassene Ärzte auf Dienstgeberseite und die Kurie angestellte Ärzte auf Dienstnehmerseite, beide Ärztekammer für Burgenland, einen Kollektivvertrag für bei niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten im Sinne des § 47a ÄrzteG 1998 angestellte Ärztinnen und Ärzte abgeschlossen, der am 1. April 2020 in Kraft getreten ist. Durch diesen Kollektivvertrag wird das Dienstverhältnis der im Burgenland bei niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten einschließlich Gruppenpraxen und durch Gruppenpraxen betriebene Primärversorgungseinheiten (Dienstgeber) angestellten Ärztinnen und Ärzte iSd § 47a ÄrzteG 1998 (Dienstnehmer) geregelt. Soweit in diesem Kollektivvertrag nichts anderes vereinbart ist, gelten die Bestimmungen des Angestelltengesetzes, BGBl. Nr. 292/1921, idgF. Der Kollektivvertrag betrifft die Regelung arbeits- und lohnrechtlicher Bestimmungen sowie der Gehälter und enthält weiters im Anhang das Vorrückungsschema gültig ab 1. Jänner 2025. Der Kollektivvertrag wurde unter Registerzahl KV 156/2025, Katasterzahl XXII/96/20, beim Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft hinterlegt.

Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft, Wien, 18. Februar 2025

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Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft