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Amt der Niederösterreichischen Landesregierung | Großverfahren 03.03.2025

Großverfahren: Windpark Rustenfeld II, WST1-UG-78

Kennzeichen
WST1-UG-78
Rechtsgrundlagen
§ 44a und § 44b Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz 1991 – AVG § 9 und § 9a Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz 2000 – UVP-G 2000
Vorhaben
Errichtung und Betrieb von 6 Windkraftanalgen der Type Vestas V172-7.2 MW (Rotordurchmesser 172 m, Nabenhöhe 199 m) in der Gemeinde Zistersdorf. Die Gesamtnennleistung des gegenständlichen Windparks beträgt 43,2 MW.
Einsicht in Unterlagen
03.03.2025 - 16.04.2025
Standortgemeinden
Spannberg, Neusiedl/Zaya, Palterndorf-Dobermannsdorf und Zistersdorf
UVP-Behörde
Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Umwelt- und Anlagenrecht (WST1)
Landhausplatz 1
3109 St. Pölten
Schriftliche Stellungnahmen bzw. Einwendungen
03.03.2025 - 16.04.2025
UVP-Behörde
Organisation:
Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Umwelt- und Anlagenrecht (WST1)
Übermittlung:
Post
Landhausplatz 1, 3109 St. Pölten
Antragsteller
ImWind Erneuerbare Energie GmbH Bloch3 Zistersdorf GmbH
Veröffentlicht auf EVI am 03.03.2025

AMT DER NIEDERÖSTERREICHISCHEN LANDESREGIERUNG 

Abteilung Umwelt- und Anlagenrecht

Kundmachung

verfahrenseinleitender Antrag im Großverfahren - Edikt zu Kennzeichen WST1-UG-78

Gemäß § 44a und § 44b Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz 1991 – AVG und gemäß § 9 und § 9a Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz 2000 – UVP-G 2000 wird kundgemacht:

1. Gegenstand des Antrags

Die ImWind Erneuerbare Energie GmbH (vormals ImWind Zistersdorf GmbH) und Bloch3 Zistersdorf GmbH, beide vertreten durch Schönherr Rechtsanwälte GmbH, haben mit Eingabe vom 25.07.2024, modifiziert mit Schreiben vom 29.11.2024, den Antrag auf Erteilung einer Genehmigung nach dem UVP-G 2000 bei der NÖ Landesregierung, als zuständige UVP-Behörde, für das Vorhaben „Windpark Rustenfeld II“ gestellt. Über den Antrag ist von der UVP-Behörde ein Umweltverträglichkeitsprüfungsverfahren nach den Bestimmungen des UVP-G 2000 durchzuführen und mit Bescheid zu entscheiden.

2. Beschreibung des Vorhabens

Das Vorhaben umfasst die Errichtung und den Betrieb von 6 Windkraftanalgen der Type Vestas V172-7.2 MW (Rotordurchmesser 172 m, Nabenhöhe 199 m) in der Gemeinde Zistersdorf. Die Gesamtnennleistung des gegenständlichen Windparks beträgt 43,2 MW. Zum Vorhaben gehören weiters dauerhaft (43 m²) und temporäre Rodungen (1.011 m²), die Errichtung der windparkinternen 30 kV-Erdverkabelung, der 30 kV-Erdkabelableitung zu den Umspannwerken Neusiedl/Zaya und Spannberg, der Kranstellflächen, der Infrastruktureinrichtungen und Lagerflächen, der Kompensationsanlagen, Kompaktstationen und Eiswarnleuchten sowie die Errichtung und Erschließung der Zuwegung für den Abtransport der Anlagenteile. Die elektronische Grenze des gegenständlichen Vorhabens bilden die Netzanschlusspunkte in den Umspannwerken. 

3. Zeit und Ort der möglichen Einsichtnahme

Ab 03.03.2025 bis einschließlich 16.04.2025 liegen der Genehmigungsantrag und die Projektsunterlagen inklusive der Umweltverträglichkeitserklärung in den Standortgemeinden Spannberg, Neusiedl/Zaya, Palterndorf-Dobermannsdorf und Zistersdorf sowie der UVP-Behörde, per Adresse: Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Umwelt- und Anlagenrecht (WST1), Landhausplatz 1, 3109 St. Pölten, während der jeweiligen Amtsstunden zur öffentlichen Einsichtnahme auf. Es wird empfohlen, für die Einsichtnahme vorab telefonisch einen Termin zu vereinbaren.

4. Hinweise

Ab 03.03.2025 bis einschließlich 16.04.2025 besteht die Möglichkeit für jedermann schriftliche Stellungnahmen bzw. Einwendungen zum Vorhaben bei der UVP-Behörde per Adresse: Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Umwelt- und Anlagenrecht (WST1), Landhausplatz 1, 3109 St. Pölten, einzubringen. 

Wird wie gegenständlich ein Antrag durch Edikt kundgemacht, so hat dies zur Folge, dass Personen ihre Stellung als Partei verlieren, soweit sie nicht rechtzeitig, also ab 03.03.2025 bis einschließlich 16.04.2025, bei der Behörde schriftlich Einwendungen erheben (§ 44b AVG und § 9 Abs 6 UVP-G 2000).

Eine Stellungnahme kann durch die Eintragung in eine Unterschriftenliste unterstützt werden, wobei Name, Anschrift und Geburtsdatum anzugeben und die datierte Unterschrift beizufügen sind. Die Unterschriftenliste ist gleichzeitig mit der Stellungnahme einzubringen. Wurde eine Stellungnahme von mindestens 200 Personen, die zum Zeitpunkt der Unterstützung in der Standortgemeinde oder in einer an diese unmittelbar angrenzende Gemeinde für Gemeinderatswahlen wahlberechtigt waren, unterstützt, dann nimmt diese Personengruppe als Bürgerinitiative gemäß § 19 UVP-G 2000 am Genehmigungsverfahren als Partei teil.

Es wird darauf hingewiesen, dass das Verfahren im Großverfahren gemäß § 44a ff AVG geführt wird und sämtliche Kundmachungen und Zustellungen im Verfahren durch Edikt vorgenommen werden können.

NÖ Landesregierung
Im Auftrag
Dipl.-Ing. Gundacker

Verantwortlich für den Inhalt: Amt der Niederösterreichischen Landesregierung
https://www.evi.gv.at/b/pi/bmh-lcj