ABN AMRO Funds
Société d’Investissement à Capital Variable
Eingetragener Sitz: 49, avenue J.F. Kennedy, L-1855 Luxembourg
R.C.S. Luxemburg: B78762
(die „Gesellschaft“)
ALLGEMEINE MITTEILUNG AN DIE ANTEILINHABERINNEN UND ANTEILINHABER DER GESELLSCHAFT
Die Anteilinhaberinnen und Anteilinhaber der Gesellschaft werden hiermit über Folgendes informiert:
Allgemeine Änderungen des Prospekts der Gesellschaft:
Der Verwaltungsrat der Gesellschaft (der „Verwaltungsrat“) hat entschieden, aus Gründen der Harmonisierung/Kohärenz sowie aufgrund aufsichtsrechtlicher Belange nicht wesentliche Änderungen am Prospekt der Gesellschaft (der „Prospekt“) vorzunehmen.
ESG-bezogene Änderungen
Der Verwaltungsrat hat beschlossen, den ESG-bezogenen Inhalt außerhalb der vorvertraglichen Dokumente zu straffen, den verwendeten ESG-Rahmen zu vereinfachen und die Unterabschnitte „Nachhaltige Anlagepolitik“ in „Verantwortliche Anlagepolitik“ umzubenennen. Der Zweck dieser Änderungen besteht darin, sich an die Marktpraxis anzupassen, den Anlegern eine Vereinfachung zu bieten (mit der Streichung der internen Kategorisierung nach Artikel 8+) und die Anlagepolitik weiter zu fassen, als es die restriktive Bedeutung „nachhaltig“ gemäß der Verordnung nahelegt.
Der Verwaltungsrat hat beschlossen, die folgenden Änderungen an den „Vorvertraglichen Anhängen gemäß EU-Verordnung 2022/1288“ vorzunehmen:
- Änderung des Schwellenwerts für „Einzelhandel und/oder Vertrieb von Tabakerzeugnissen“ von > 5o % auf > 5 %, soweit zutreffend, zum Zwecke der Anpassung;
- Änderung des Wortlauts in Bezug auf den „Good-Governance-Rahmen“ zur Vereinfachung für die Anleger und zur Anpassung an die Marktpraxis;
- Streichung des Verweises auf „staatliche Emissionen“, wo dies zutrifft, da diese nicht mehr als Indikator für die Umweltförderung verwendet werden.
Änderungen in Bezug auf das globale Engagement
Der Verwaltungsrat hat beschlossen, zur Klarstellung das Wort „indikativ“ zwischen den Begriffen „maximales Engagement“ einzufügen, da die vorherige Formulierung irreführend war und nicht genug auf den unverbindlichen Charakter des offengelegten Hebelungsniveaus hinwies.
Änderungen in Bezug auf die Obergrenze für Standardinvestitionen in Asset-Backed Securities/Mortgage-Backed Securities (ABS/MBS)
Der Verwaltungsrat hat beschlossen, Punkt 15 von „Anhang 1 – Anlagebeschränkungen“ des Prospekts zum Zwecke der Klarstellung wie folgt zu ändern (Hinzufügungen sind fett gedruckt, Streichungen sind durchgestrichen):
Sofern in Teil II des Prospekts nicht anders angegeben, darf ein Ein Teilfonds der Gesellschaft darf nicht mehr als 205 % seines Nettovermögens in vermögensbesicherten Wertpapieren (Asset Backed Securities, ABS) bzw. hypothekarisch besicherten Wertpapieren (Mortgage Backed Securities, MBS) anlegen und alle Teilfonds der Gesellschaft, deren Zweck es ist, hauptsächlich in Aktien zu investieren (mit Ausnahme der „Profile“-Teilfonds), dürfen nicht in vermögensbesicherten Wertpapieren (ABS) bzw. hypothekarisch besicherten Wertpapieren (MBS) anlegen.
Änderung der Mindestbeteiligungsbeträge für die Klassen X
Der Verwaltungsrat hat beschlossen, die Mindestbeteiligungsbeträge für die Klassen X für Zeichnungen, die nach dem 1. April 2025 erfolgen, wie folgt zu erhöhen:
Alter Mindestbeteiligungsbetrag | Neuer Mindestbeteiligungsbetrag |
20.000.000 EUR 20.000.000 USD 20.000.000 GBP 200.000.000 SEK | 50.000.000 EUR 50.000.000 USD 50.000.000 GBP 500.000.000 SEK |
Diese Erhöhung wird keine Auswirkungen auf die Anleger haben, die bereits in diesen Klassen gezeichnet haben, es sei denn, sie zeichnen nach Inkrafttreten des Beschlusses zusätzliche Anteile der Klasse. Die Erhöhung zielt darauf ab, die Klassen X besser von den anderen von der Gesellschaft angebotenen institutionellen Anteilsklassen zu unterscheiden.
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Ab dem 27. Februar 2025 bis zum 28. März 2025 haben die Anteilinhaberinnen und Anteilinhaber der Teilfonds, die von der oben genannten Änderung der Schwellenwerte betroffen sind und diesen nicht zustimmen, die Möglichkeit, ihre Anteile kostenlos zurückzugeben oder umzutauschen.
Der aktualisierte Prospekt der Gesellschaft vom 1. April 2025 und die zugehörigen Dokumente mit den wesentlichen Anlegerinformationen werden kostenlos am eingetragenen Sitz der Gesellschaft erhältlich sein.
Luxemburg, den 26. Februar 2025
Der Verwaltungsrat