Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft | KV 168/2025
Kollektivvertrag: KV 168/2025
- Datum des Inkrafttretens des Kollektivvertrages
- Montag, den 01. Januar 2024
- Ende der Geltung
- Dienstag, den 31. Dezember 2024
- Daten der Hinterlegung
- Registerzahl
- KV 168/2025
- Katasterzahl
- XI/44/3
Veröffentlicht auf EVI am 26.02.2025
Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft
Abteilung II/B/8
KOLLEKTIVVERTRAG
Zl. 2025-0.135.204
KV 168/2025. Am 11. Dezember 2024 haben die Bundesinnung der Kraftfahrzeugtechnik und die Gewerkschaft PRO-GE einen Zusatzkollektivvertrag (zum Kollektivvertrag vom 11. Dezember 2023, KV 40/2024) für Vulkaniseure abgeschlossen, der am 1. Jänner 2024 in Kraft getreten ist und bis 31. Dezember 2024 befristet ist. Der Kollektivvertrag gilt a) für das gesamte Bundesgebiet; b) für alle Vulkaniseurbetriebe, die Mitglieder der Bundesinnung der Fahrzeugtechnik sind. In Betrieben, in denen außer VulkaniseurarbeiterInnen auch noch andere ArbeiterInnengruppen oder EinzelarbeiterInnen beschäftigt sind, findet dieser Kollektivvertrag für die gesamte Belegschaft dann Anwendung, wenn die Mehrzahl der im Betrieb Beschäftigten bei Vulkaniseurarbeiten tätig ist; c) für alle Arbeiter und Arbeiterinnen sowie der gewerblichen Lehrlinge. Der unter Registerzahl KV 168/2025, Katasterzahl XI/44/3, beim Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft hinterlegte Kollektivvertrag betrifft die Regelung einer Mitarbeiter:innenprämie für das Kalenderjahr 2024.
Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft, Wien, 20. Februar 2025
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