Bekanntmachung
gemäß § 7 SpaltG
Die ASAMER Kies- und Betonwerke GmbH, FN 107110 s, beabsichtigt,
- ihren Geschäftsanteil an der Saranus Beteiligungsverwaltungs GmbH, FN 415773 g, Unterthalham Straße 2, A-4694 Ohlsdorf, der einer zur Gänze einbezahlten Stammeinlage in der Höhe von € 35.000,00 (Euro fünfunddreißigtausend), das sind 100 % (einhundert Prozent) des Stammkapitals, entspricht;
- ihren Geschäftsanteil an der Gmundner Fertigteile Gesellschaft m.b.H., FN 101318 y, Kuferzeile 30-32, A-4810 Gmunden, der einer zur Gänze einbezahlten Stammeinlage in der Höhe von € 20.000,00 (Euro zwanzigtausend), das sind 50 % (fünfzig Prozent) des Stammkapitals, entspricht; und
- ihren Kommanditanteil an der Gmundner Fertigteile Gesellschaft m.b.H. & Co. KG., FN 26312 w, Kuferzeile 30-32, A-4810 Gmunden, mit einer Kapitaleinlage (Vermögenseinlage), welche einer im Firmenbuch eingetragenen Hafteinlage in der Höhe von € 630.000 (Euro sechshundertdreißigtausend), oder einer Beteiligung von 45 % (fünfundvierzig Prozent) entspricht,
als übertragende Gesellschaft abzuspalten und auf die aVentures Kies und Beton GmbH, FN 463686 t, als übernehmende Gesellschaft zu übertragen.
Gemäß §§ 7 Abs 1 iVm § 17 SpaltG wurde der Spaltungs- und Übernahmevertrag beim Landesgericht Wels am 20.2.2025 eingereicht.
Die Gesellschafter und Gläubiger der ASAMER Kies- und Betonwerke GmbH, FN 107110s, werden ausdrücklich auf ihre Rechte gemäß § 7 Abs 2, 4 und 5 SpaltG hingewiesen.
Es besteht bei keiner der beteiligten Gesellschaften ein Betriebsrat oder Aufsichtsrat. Während mindestens eines Monats vor dem Tag der Generalversammlungen, die über die gegenständliche Abspaltung zur Aufnahme beschließen sollen, liegen am Sitz der Gesellschaften der Entwurf des Spaltungs- und Übernahmevertrags, die Jahresabschlüsse der übertragenden Gesellschaft für die letzten drei Geschäftsjahre sowie die Schlussbilanz zum 31.12.2024 zur Einsicht der Gesellschafter auf; Abschriften des Spaltungs- und Übernahmevertrages sowie der genannten Jahresabschlüsse werden den Gläubigern der übertragenden Gesellschaft auf Verlangen kostenfrei übermittelt.
Die Geschäftsführung