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Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft | KV 163/2025

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Kollektivvertrag: KV 163/2025

Datum des Inkrafttretens des Kollektivvertrages
Mittwoch, den 01. Mai 2024
Daten der Hinterlegung
Registerzahl
KV 163/2025
Katasterzahl
XXII/96/21

Veröffentlicht auf EVI am 25.02.2025

Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft

Abteilung II/B/8

KOLLEKTIVVERTRAG

Zl. 2025-0.131.777 

KV 163/2025.   Die Fachgruppe der Gesundheitsbetriebe, die Gewerkschaft vida und die Gewerkschaft GPA haben einen Kollektivvertrag für Arbeiter und Angestellte in selbständigen Ambulatorien für Physikalische Therapie für das Bundesland Wien und in selbstständigen Ambulatorien der Physikalischen Therapie laut Firmenliste im Anhang abgeschlossen, der am 1. Mai 2024 in Kraft getreten ist. Der Kollektivvertrag gilt fachlich und räumlich für selbständige Ambulatorien gemäß § 2 Abs. 1 Z 5 KAKuG, eingeschränkt auf Ambulatorien für Physikalische Therapie, die der Fachgruppe Gesundheitsbetriebe in der Wirtschaftskammer Wien angehören sowie für selbständige Ambulatorien der Physikalischen Therapie laut Firmenliste im Anhang, die nicht dem Kollektivvertrag für Arbeiter und Angestellte in (stationären) privaten Kuranstalten und Rehabilitationseinrichtungen unterliegen; b) für alle Arbeitnehmer, die in der Lohn- und Gehaltsordnung erfasst sind, ausgenommen Personen, deren Ausbildung vom AMS, von einer anderen öffentlichen Institution oder von einer Arbeitsstiftung gefördert wird bzw. die Weiterbildungsgeld beziehen. Der Kollektivvertrag betrifft die Regelung arbeits- und lohnrechtlicher Bestimmungen sowie der Löhne und Gehälter und wurde unter Registerzahl KV 163/2025, Katasterzahl XXII/96/21, beim Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft hinterlegt.

Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft, Wien, 19. Februar 2025

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