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Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft | KV 162/2025

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Kollektivvertrag: KV 162/2025

Datum des Inkrafttretens des Kollektivvertrages
Mittwoch, den 01. Januar 2025
Daten der Hinterlegung
Registerzahl
KV 162/2025
Katasterzahl
XIX/93/9

Veröffentlicht auf EVI am 25.02.2025

Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft

Abteilung II/B/8

KOLLEKTIVVERTRAG

Zl. 2025-0.131.777

KV 162/2025. Am 12. Dezember 2024 haben die Tiroler Rechtsanwaltskammer und die Gewerkschaft GPA, Wirtschaftsbereich Wirtschaftsdienstleistungen, sonstiges Gewerbe, einen Kollektivvertrag für Rechtsanwalts-Angestellte in Tirol abgeschlossen, der am 1. Jänner 2025 in Kraft getreten ist. Der Kollektivvertrag gilt 1. für Tirol; 2. für sämtliche Mitglieder der o. a. Rechtsanwaltskammer; 3. für alle in den Kanzleien der Rechtsanwälte im Angestelltenverhältnis Beschäftigten und kaufmännischen Lehrlinge im Lehrberuf einer(s) Rechtskanzleiassistentin(en) mit Ausnahme der VolontärInnen, RechtsanwaltsanwärterInnen und angestellten RechtsanwältInnen. Der Kollektivvertrag betrifft die Regelung arbeits- und lohnrechtlicher Bestimmungen sowie der Gehälter und Lehrlingseinkommen und wurde unter Registerzahl KV 162/2025, Katasterzahl XIX/93/9, beim Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft hinterlegt.

Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft, Wien, 19. Februar 2025

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Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft