Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft | KV 162/2025
Kollektivvertrag: KV 162/2025
- Datum des Inkrafttretens des Kollektivvertrages
- Mittwoch, den 01. Januar 2025
- Daten der Hinterlegung
- Registerzahl
- KV 162/2025
- Katasterzahl
- XIX/93/9
Veröffentlicht auf EVI am 25.02.2025
Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft
Abteilung II/B/8
KOLLEKTIVVERTRAG
Zl. 2025-0.131.777
KV 162/2025. Am 12. Dezember 2024 haben die Tiroler Rechtsanwaltskammer und die Gewerkschaft GPA, Wirtschaftsbereich Wirtschaftsdienstleistungen, sonstiges Gewerbe, einen Kollektivvertrag für Rechtsanwalts-Angestellte in Tirol abgeschlossen, der am 1. Jänner 2025 in Kraft getreten ist. Der Kollektivvertrag gilt 1. für Tirol; 2. für sämtliche Mitglieder der o. a. Rechtsanwaltskammer; 3. für alle in den Kanzleien der Rechtsanwälte im Angestelltenverhältnis Beschäftigten und kaufmännischen Lehrlinge im Lehrberuf einer(s) Rechtskanzleiassistentin(en) mit Ausnahme der VolontärInnen, RechtsanwaltsanwärterInnen und angestellten RechtsanwältInnen. Der Kollektivvertrag betrifft die Regelung arbeits- und lohnrechtlicher Bestimmungen sowie der Gehälter und Lehrlingseinkommen und wurde unter Registerzahl KV 162/2025, Katasterzahl XIX/93/9, beim Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft hinterlegt.
Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft, Wien, 19. Februar 2025
- Verantwortlich für den Inhalt:
- Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft