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Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft | KV 159/2025

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Kollektivvertrag: KV 159/2025

Daten der Hinterlegung
Registerzahl
KV 159/2025
Katasterzahl
XIII/56,57/7

Veröffentlicht auf EVI am 25.02.2025

Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft

Abteilung II/B/8

KOLLEKTIVVERTRAG

Zl. 2025-0.131.777

KV 159/2025. Am 11. Dezember 2024 haben der Fachverband der Elektro- und Elektronikindustrie und die Gewerkschaft PRO-GE einen Kollektivvertrag abgeschlossen. Der Kollektivvertrag gilt a) für das gesamte Bundesgebiet der Republik Österreich; b) für die Firma ASTA, Elektrodraht, Oed 1, 2755 Oed; c) für alle Arbeiter und Arbeiterinnen, die in der Abteilung Drillleiter beschäftigt sind. Aufgrund des § 12a ARG wird für die Firma ASTA bezüglich der Vollauslastung und des wirtschaftlichen Bedarfes ab 1. Jänner 2025 bis 31. Dezember 2025 Feiertagsarbeit (ausgenommen Feiertage die an einen Sonntag fallen, der 1. Jänner als auch der 25. und 26. Dezember) zugelassen. Die Zulassung ist nur wirksam, sofern eine Betriebsvereinbarung die Feiertagsarbeit vorsieht und eine Zulage die Feiertagsarbeit regelt. Der Kollektivvertrag wurde unter Registerzahl KV 159/2025, Katasterzahl XIII/56,57/7, beim Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft hinterlegt.

Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft, Wien, 19. Februar 2025

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Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft