Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft | KV 150/2025
Kollektivvertrag: KV 150/2025
- Datum des Inkrafttretens des Kollektivvertrages
- Mittwoch, den 01. Januar 2025
- Daten der Hinterlegung
- Registerzahl
- KV 150/2025
- Katasterzahl
- XXII/96/19
Veröffentlicht auf EVI am 24.02.2025
Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft
Abteilung II/B/8
KOLLEKTIVVERTRAG
Zl. 2025-0.121.674
KV 150/2025. Am 5. November 2024 haben die Ärztekammer für Tirol und die Gewerkschaft GPA, Geschäftsbereich Interessenvertretung, einen Kollektivvertrag für die Angestellten bei Ärzten und in ärztlichen Gruppenpraxen in Tirol abgeschlossen, der am 1. Jänner 2025 in Kraft getreten ist. Der Kollektivvertrag regelt das Dienstverhältnis der Angestellten bei niedergelassenen Ärzten und ärztlichen Gruppenpraxen, die der Ärztekammer für Tirol angehören, ausgenommen sind Fachärzte für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde, Zahnärzte und Gruppenpraxen bei Zahnärzten. Als Angestellte bei Ärzten gelten jene Personen, die dort selbst Angestelltendienste leisten. Der Kollektivvertrag betrifft die Regelung arbeits- und lohnrechtlicher Bestimmungen sowie der Gehälter und wurde unter Registerzahl KV 150/2025, Katasterzahl XXII/96/19, beim Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft hinterlegt.
Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft, Wien, 18. Februar 2025
- Verantwortlich für den Inhalt:
- Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft