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Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft | KV 140/2025

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Kollektivvertrag: KV 140/2025

Datum des Inkrafttretens des Kollektivvertrages
Montag, den 01. Januar 2024
Ende der Geltung
Dienstag, den 31. Dezember 2024
Daten der Hinterlegung
Registerzahl
KV 140/2025
Katasterzahl
XIII/51-59/25

Veröffentlicht auf EVI am 24.02.2025

Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft

Abteilung II/B/8

KOLLEKTIVVERTRAG

Zl. 2025-0.121.674

KV 140/2025.   Am 18. Oktober 2024 haben der Fachverband der NE-Metallindustrie und die Gewerkschaft PRO-GE einen Zusatzkollektivvertrag für Arbeiter/innen in der NE-Metallindustrie (zum Kollektivvertrag KV 139/2025 vom 18. Oktober 2024) abgeschlossen, der am 1. Jänner 2024 in Kraft getreten ist und bis 31. Dezember 2024 befristet ist. Der Kollektivvertrag gilt a) für das Gebiet der Republik Öster­reich; b) für alle Betriebe, die dem o. a. Fachverband ange­hören; c) für alle am 31. Oktober 2024 in diesen Betrieben beschäftigten Arbeiter:innen sowie für die gewerblichen Lehrlinge. Der Kollektivvertrag betrifft die Regelung einer Mitarbeiter:innenprämie für das Kalenderjahr 2024 und wurde unter Registerzahl KV 140/2025, Katasterzahl XIII/51-59/25, beim Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft hinterlegt.

Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft, Wien, 18. Februar 2025

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Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft