Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft | KV 140/2025
Kollektivvertrag: KV 140/2025
- Datum des Inkrafttretens des Kollektivvertrages
- Montag, den 01. Januar 2024
- Ende der Geltung
- Dienstag, den 31. Dezember 2024
- Daten der Hinterlegung
- Registerzahl
- KV 140/2025
- Katasterzahl
- XIII/51-59/25
Veröffentlicht auf EVI am 24.02.2025
Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft
Abteilung II/B/8
KOLLEKTIVVERTRAG
Zl. 2025-0.121.674
KV 140/2025. Am 18. Oktober 2024 haben der Fachverband der NE-Metallindustrie und die Gewerkschaft PRO-GE einen Zusatzkollektivvertrag für Arbeiter/innen in der NE-Metallindustrie (zum Kollektivvertrag KV 139/2025 vom 18. Oktober 2024) abgeschlossen, der am 1. Jänner 2024 in Kraft getreten ist und bis 31. Dezember 2024 befristet ist. Der Kollektivvertrag gilt a) für das Gebiet der Republik Österreich; b) für alle Betriebe, die dem o. a. Fachverband angehören; c) für alle am 31. Oktober 2024 in diesen Betrieben beschäftigten Arbeiter:innen sowie für die gewerblichen Lehrlinge. Der Kollektivvertrag betrifft die Regelung einer Mitarbeiter:innenprämie für das Kalenderjahr 2024 und wurde unter Registerzahl KV 140/2025, Katasterzahl XIII/51-59/25, beim Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft hinterlegt.
Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft, Wien, 18. Februar 2025
- Verantwortlich für den Inhalt:
- Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft