Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft | KV 139/2025
Kollektivvertrag: KV 139/2025
- Datum des Inkrafttretens des Kollektivvertrages
- Freitag, den 01. November 2024
- Daten der Hinterlegung
- Registerzahl
- KV 139/2025
- Katasterzahl
- XIII/51-59/24
Veröffentlicht auf EVI am 24.02.2025
Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft
Abteilung II/B/8
KOLLEKTIVVERTRAG
KV 139/2025. Am 18. Oktober 2024 haben der Fachverband der NE-Metallindustrie und die Gewerkschaft PRO-GE einen Kollektivvertrag für Arbeiter in der eisen- und metallerzeugenden und –verarbeitenden Industrie (zum Kollektivvertrag KV 91/2012 vom 18. Oktober 2011, idgF) abgeschlossen. Der Kollektivvertrag gilt a) für das Gebiet der Republik Österreich; b) für alle Betriebe, die dem o. a. Fachverband angehören; c) für alle Arbeiterinnen und Arbeiter sowie für die gewerblichen Lehrlinge und ist am 1. November 2024 in Kraft getreten. Der Kollektivvertrag betrifft die Regelung der Löhne und Lehrlingseinkommen sowie anderer Entgeltbestimmungen und enthält außerdem Änderungen zum o. a. Kollektivvertrag vom 18. Oktober 2011 und wurde unter Registerzahl KV 139/2025, Katasterzahl XIII/51-59/24, beim Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft hinterlegt.
Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft, Wien, 18. Februar 2025
- Verantwortlich für den Inhalt:
- Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft