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Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft | KV 139/2025

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Kollektivvertrag: KV 139/2025

Datum des Inkrafttretens des Kollektivvertrages
Freitag, den 01. November 2024
Daten der Hinterlegung
Registerzahl
KV 139/2025
Katasterzahl
XIII/51-59/24

Veröffentlicht auf EVI am 24.02.2025

Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft

Abteilung II/B/8

KOLLEKTIVVERTRAG

KV 139/2025.  Am 18. Oktober 2024 haben der Fachverband der NE-Metallindustrie und die Gewerkschaft PRO-GE einen Kollektivvertrag für Arbeiter in der eisen- und metallerzeugenden und –verarbeitenden Industrie (zum Kollektivvertrag KV 91/2012 vom 18. Oktober 2011, idgF) abgeschlossen. Der Kollektivvertrag gilt a) für das Gebiet der Republik Öster­reich; b) für alle Betriebe, die dem o. a. Fachverband ange­hören; c) für alle Arbeiterinnen und Arbeiter sowie für die gewerblichen Lehrlinge und ist am 1. November 2024 in Kraft getreten. Der Kollektivvertrag betrifft die Regelung der Löhne und Lehrlingseinkommen sowie anderer Entgeltbestimmungen und enthält außerdem Änderungen zum o. a. Kollektivvertrag vom 18. Oktober 2011 und wurde unter Registerzahl KV 139/2025, Katasterzahl XIII/51-59/24, beim Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft hinterlegt.

Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft, Wien, 18. Februar 2025

Verantwortlich für den Inhalt:
Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft