Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft | KV 132/2025
Kollektivvertrag: KV 132/2025
- Datum des Inkrafttretens des Kollektivvertrages
- Montag, den 01. Januar 2024
- Ende der Geltung
- Dienstag, den 31. Dezember 2024
- Daten der Hinterlegung
- Registerzahl
- KV 132/2025
- Katasterzahl
- III/22/5
Veröffentlicht auf EVI am 24.02.2025
Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft
Abteilung II/B/8
KOLLEKTIVVERTRAG
Zl. 2025-0.121.674
KV 132/2025. Am 18. Oktober 2024 haben der Fachverband Bergwerke und Stahl und die Gewerkschaft PRO-GE einen Zusatzkollektivvertrag für die Arbeiter/innen in Bergwerken und in der Stahlindustrie Bergbaue (zum Kollektivvertrag KV 131/2025 vom 18. Oktober 2024) abgeschlossen, der am 1. Jänner 2024 in Kraft getreten ist und bis 31. Dezember 2024 befristet ist. Der Kollektivvertrag gilt a) für das Gebiet der Republik Österreich; b) für alle dem o. a. Fachverband angehörenden Bergbaue; c) für alle am 31. Oktober 2024 in diesen Betrieben beschäftigten Arbeiter:innen sowie für die gewerblichen Lehrlinge. Der Kollektivvertrag betrifft die Regelung einer Mitarbeiter:innenprämie für das Kalenderjahr 2024 und wurde unter Registerzahl KV 132/2025, Katasterzahl III/22/5, beim Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft hinterlegt.
Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft, Wien, 18. Februar 2025
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- Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft