Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft | KV 214/2025
Kollektivvertrag: KV 214/2025
- Datum des Inkrafttretens des Kollektivvertrages
- Mittwoch, den 01. Januar 2025
- Daten der Hinterlegung
- Registerzahl
- KV 214/2025
- Katasterzahl
- XV/76/1
Veröffentlicht auf EVI am 24.03.2025
Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft
Abteilung II/B/8
KOLLEKTIVVERTRAG
Zl. 2025-0.209.118
KV 214/2025. Am 29. Jänner 2025 haben der Fachverband der Garagen-, Tankstellen- und Serviceunternehmungen, die Gewerkschaft vida und die Gewerkschaft GPA, Wirtschaftsbereich Verkehr, einen Kollektivvertrag abgeschlossen, der am 1. Jänner 2025 in Kraft getreten ist. Der Kollektivvertrag gilt 1) für das gesamte Gebiet der Republik Österreich; 2) für die dem Fachverband der Garagen-, Tankstellen- und Serviceunternehmungen der Bundessparte Transport und Verkehr der Wirtschaftskammer Österreich angehörenden Garagen-, Tankstellen- und Serviceunternehmungen; 3) für alle Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer, die in den unter Ziff 2) angeführten Betrieben beschäftigt werden, sofern der Kollektivertrag keine abweichenden Regelungen für Arbeiterinnen/Arbeiter oder Angestellte vorsieht. Der Kollektivvertrag betrifft die Regelung arbeits- und lohnrechtlicher Bestimmungen sowie der Löhne und Gehälter und enthält weiters die Anlagen 1 bis 4 die einen integrierenden Bestandteil des Kollektivvertrages bilden. Der Kollektivvertrag wurde unter Registerzahl KV 214/2025, Katasterzahl XV/76/1, beim Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft hinterlegt.
Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft, Wien, 19. März 2025
- Verantwortlich für den Inhalt:
- Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft