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Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft | KV 211/2025

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Kollektivvertrag: KV 211/2025

Datum des Inkrafttretens des Kollektivvertrages
Freitag, den 25. April 2025
Ende der Geltung
Montag, den 30. November 2026
Daten der Hinterlegung
Registerzahl
KV 211/2025
Katasterzahl
XIV/61/8

Veröffentlicht auf EVI am 24.03.2025

Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft

Abteilung II/B/8

KOLLEKTIVVERTRAG

Zl. 2025-0.209.118

KV 211/2025. Der Fachverband der Bauindustrie, die Bundesinnung Bau und die Gewerkschaft Bau-Holz haben einen Kollektivvertrag abgeschlossen, der a) für die Baustelle: SO6 Semmering Schnellstraße, Generalsanierung Tunnelkette Semmering, Firma: ÖSTU-STETTIN Hoch- und Tiefbau GmbH, Münzenbergstraße 38, 8700 Leoben; b) für alle Arbeitnehmer, die nicht Angestellte im Sinne des Angestelltengesetzes oder Lehrlinge im Sinne des Berufsausbildungsgesetzes (BAG) sind und bei einem der in c) genannten Betriebe bzw. einer von diesen gebildeten Arbeitsgemeinschaften beschäftigt sind; c) für alle Betriebe, deren Inhaber Mitglieder der Bundesinnung Bau oder des Fachverbandes der Bauindustrie sind bzw. die von diesen Betrieben gebildeten Arbeitsgemeinschaften, gilt und Regelungen betreffend Dekadenarbeit enthält. Der Kollektivvertrag tritt am 25. April 2025 in Kraft und gilt bis 30. November 2026 und wurde unter Registerzahl KV 211/2025, Katasterzahl XIV/61/8, beim Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft hinterlegt.

Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft, Wien, 19. März 2025

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Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft