Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft | KV 219/2025
Kollektivvertrag: KV 219/2025
- Datum des Inkrafttretens des Kollektivvertrages
- Mittwoch, den 01. Jänner 2025
- Daten der Hinterlegung
- Registerzahl
- KV 219/2025
- Katasterzahl
- XVII/88/3
Veröffentlicht auf EVI am 24.03.2025
Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft
Abteilung II/B/8
KOLLEKTIVVERTRAG
Zl. 2025-0.209.118
KV 219/2025. Am 22. November 2024 haben der Fachverband der Telekommunikations- und Rundfunkunternehmungen, die Gewerkschaft GPA und die Gewerkschaft der Post- und Fernmeldebediensteten einen Kollektivvertrag für die ArbeitnehmerInnen in Telekom-Unternehmen abgeschlossen, der am 1. Jänner 2025 in Kraft getreten ist. Der Kollektivvertrag gilt a) für das Gebiet der Republik Österreich; b) für alle Mitgliedsbetriebe des o. a. Fachverbandes, die im fachlichen Geltungsbereich angeführten Dienste anbieten (1. – 4.), sowie für ausgegliederte Tochterunternehmen von Unternehmen laut 1. bis 4., die überwiegend für das Mutterunternehmen Dienstleistungen erbringen (siehe Erläuterung 1), jedenfalls für jene Tochterunternehmen, welche in der Anlage 3 aufgelistet sind; c) für alle ArbeitnehmerInnen der unter b) im fachlichen Geltungsbereich genannten Unternehmen. Der Kollektivvertrag betrifft die Regelung arbeits- und lohnrechtlicher Bestimmungen sowie der Gehälter und Lehrlingseinkommen und wurde unter Registerzahl KV 219/2025, Katasterzahl XVII/88/3, beim Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft hinterlegt.
Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft, Wien, 19. März 2025
- Verantwortlich für den Inhalt:
- Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft