neoom ag
mit dem Sitz in Freistadt
FN 494343 a
Bekanntmachung des Berichts des Vorstandes zum Bezugsrechtsausschluss
gemäß § 171 Abs. 1 iVm § 153 Abs. 4 AktG
Der Vorstand der neoom ag ist gemäß der Ermächtigung in Punkt 5.4 der derzeit gültigen Fassung der Satzung der neoom ag vom 30.08.2024, welche am 11.10.2024 im Firmenbuch eingetragen wurde, ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates innerhalb von fünf Jahren nach Eintragung dieser Satzungsänderung im Firmenbuch das Grundkapital der neoom ag um bis zu EUR 15.187,00 durch Ausgabe von bis zu 15.187 auf Namen lautende Stückaktien zum Ausgabebetrag von EUR 1,00 pro Aktie gegen Bar- und/oder Sacheinlage unter gänzlichen Bezugsrechtsausschluss zu erhöhen („Genehmigtes Kapital“). Die Ausgabe kann in Tranchen erfolgen, wobei die Höhe vom Vorstand bestimmt wird. Der Aufsichtsrat ist diesbezüglich ermächtigt, Änderungen der Satzung, die sich durch die Ausgabe von Aktien aus dem Genehmigten Kapital ergeben, zu beschließen. Die beschriebene Ermächtigung des Vorstands gemäß Punkt 5.4 der Satzung ist zum heutigen Tag zur Gänze im beschriebenen Umfang aufrecht.
Mit Beschluss vom 14.03.2025/15.03.2025 hat der Vorstand von dieser Ermächtigung Gebrauch gemacht, wobei der Beschluss aufschiebend bedingt mit der Zustimmung des Aufsichtsrats gefasst wurde. Es wurde beschlossen, dass Grundkapital der Gesellschaft von EUR 139.432,00 um EUR 55,00 auf EUR 139.487,00 durch Ausgabe von 55 Stück neuen, auf Namen lautende Stückaktien gegen Bareinlage zu erhöhen. Das Bezugsrecht der Aktionäre wurde ausgeschlossen.
Gemäß § 171 Abs. 1 AktG hat der Vorstand der Gesellschaft in sinngemäßer Anwendung von § 153 Abs. 4 AktG spätestens zwei Wochen vor Zustandekommen des Zustimmungsbeschlusses des Aufsichtsrats einen Bericht über die Entscheidung zum Bezugsrechtsausschluss zu veröffentlichen.
Der Bericht des Vorstands gemäß § 171 Abs. 1 iVm § 153 Abs. 4 AktG liegt ab dem Datum dieser Veröffentlichung zur Einsicht der Aktionäre in den Geschäftsräumlichkeiten der Gesellschaft auf und wird von der Gesellschaft jedem Aktionär kostenfrei über Anfrage zugesandt.
Der Bericht kann von jedem Aktionär unter der nachstehenden Adresse angefordert werden:
neoom ag
Galgenau 51, 4240 Freistadt
E-Mail: legal@neoom.com
Freistadt, am 14.03.2025/15.03.2025
Der Vorstand der neoom ag