Bergbahnen Kappl AG
Kappl, FN 42420 h
Einberufung der außerordentlichen Hauptversammlung
der Bergbahnen Kappl AG | FN 42420 h | Au 483 | 6555 Kappl
am Dienstag, den 25.02.2025, 19.00 Uhr
im Gemeindesaal Kappl
I. Tagesordnung
Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
Bericht des Vorstandes über die Verlängerung der Durchführungsfrist zur Finanzierung des Vorhabens der Errichtung der Dias-Bahn
Beschlussfassungen
3.1. Änderung der am 9.12.2024 in der außerordentlichen Hauptversammlung erfolgten Beschlussfassung (unter Punkt 3.1. der Tagesordnung) über die Durchführungsfrist der ordentlichen Kapitalerhöhung, sodass diese nunmehr am 31.03.2025 (statt am 28.2.2025) endet; zudem ist der Aufsichtsrat ermächtigt, die Frist einmalig um einen weiteren Monat, sohin bis längstens 30.04.2025, im eigenen Ermessen zu verlängern. Die übrigen Beschlüsse vom 09.12.2024 bleiben unverändert.
Zur Erläuterung:
In der am 9.12.2024 abgehaltenen außerordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft wurde eine ordentliche Kapitalerhöhung beschlossen. Zur Durchführung der Kapitalerhöhung wurde eine Frist festgelegt, welche am 28.2.2025 endet. Bis zu diesem ursprünglich beschlossenen Zeitpunkt können die zur Finanzierung der Anschaffung der Dias-Bahn notwendigen liquiden Mittel nicht akquiriert werden. Daher soll die festgelegte Durchführungsfrist verlängert werden und stattdessen bis zum 28.4.2024 die Möglichkeit bestehen, Aktien zu kaufen (sofern nicht der Höchstbetrag zuvor bereits erreicht wird). Das bedeutet, bis zu diesem neuen Datum hat der Vorstand die Verpflichtung, die Kapitalerhöhung durchzuführen. Abgesehen von dieser Beschlussänderung, bleiben die in der außerordentlichen Hauptversammlung vom 9.12.2024 getroffenen Beschlüssen inhaltlich unverändert.;- Allfälliges
II. Unterlagen zur außerordentlichen Hauptversammlung
Folgende Unterlagen liegen ab 30.01.2025 zur Einsicht der Aktionäre in den Geschäftsräumen am Sitz der Gesellschaft während der Geschäftszeiten auf:
Beschlussvorschläge zu jedem Tagesordnungspunkt
Auf Verlangen erhält jeder Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift dieser Unterlagen zugesandt.
III. Teilnahme an der außerordentlichen Hauptversammlung / Vertretung
Zur Teilnahme an der außerordentlichen Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechtes sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die zu Beginn der Hauptversammlung im Aktienbuch eingetragen sind.
Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist, hat das Recht, einen Vertreter zu bestellen, der im Namen des Aktionärs an der Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie der Aktionär hat, den er vertritt. Diese Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natürlichen oder einer juristischen Person) in Textform erteilt werden.
Kappl, 2025-01-29
Der Vorstand