Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft | KV 93/2025
Kollektivvertrag: KV 93/2025
- Datum des Inkrafttretens des Kollektivvertrages:
- Mittwoch, den 01. Januar 2025
- Daten der Hinterlegung:
- Registerzahl:
- KV 93/2025
- Katasterzahl:
- XIX/93/5
Veröffentlicht auf EVI am 31.01.2025
Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft
Abteilung II/B/8
KOLLEKTIVVERTRAG
Zl. 2025-0.068.214
KV 93/2025. Am 6. Dezember 2024 haben die Bundeskammer der Ziviltechniker:innen und die Gewerkschaft GPA, Wirtschaftsbereich Wirtschaftsdienstleistungen, einen Kollektivvertrag für Angestellte bei Ziviltechnikerinnen und Ziviltechnikern (Architektinnen/Architekten und Ingenieurkonsulentinnen /Ingenieur-konsulenten//Zivilingenieurinnen und - ingenieuren) abgeschlossen, der am 1. Jänner 2025 in Kraft getreten ist. Der Kollektivvertrag gilt 1) für das gesamte Bundesgebiet; 2) für die Mitglieder der österreichischen Kammern der Ziviltechniker:innen und Ziviltechniker:innengesellschaften; 3) für alle Angestellten und Lehrlinge. Angestellte im Sinne dieses Kollektivvertrages sind alle Arbeitnehmer:innen (auch Aushilfskräfte), auf welche das Angestelltengesetz (BGBl Nr 292/1921 idgF) Anwendung findet. Ausgenommen sind Ferialpraktikantinnen und –praktikanten und Volontärinnen/Volontäre, nicht aber Ferialarbeitnehmer:innen. Ferialarbeitnehmer:innen sind sinngemäß wie Lehrlinge zu behandeln. Der Kollektivvertrag betrifft die Regelung arbeits- und lohnrechtlicher Bestimmungen sowie der Gehälter und Lehrlingseinkommen und enthält außerdem die Anhänge I und II sowie die Anhänge A und B und wurde unter Registerzahl KV 93/2025, Katasterzahl XIX/93/5, beim Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft hinterlegt.
Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft, Wien, 28. Jänner 2025
- Verantwortlich für den Inhalt:
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