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Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft | KV 82/2025

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Kollektivvertrag: KV 82/2025

Datum des Inkrafttretens des Kollektivvertrages
Mittwoch, den 01. Januar 2025
Daten der Hinterlegung
Registerzahl
KV 82/2025
Katasterzahl
IV/31/5

Veröffentlicht auf EVI am 29.01.2025

Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft

Abteilung II/B/8

 KOLLEKTIVVERTRAG

Zl. 2025-0.057.368

KV 82/2025. Am 12. Dezember 2024 haben die Bundesinnung der Lebensmittelgewerbe und die Gewerkschaft PRO-GE einen Kollektivvertrag abgeschlossen, der am 1. Jänner 2025 in Kraft getreten ist. Der Kollektivvertrag gilt a) für das gesamte Bundesgebiet; b) für alle Mitgliedsbetriebe der Bundesinnung der Lebensmittelgewerbe, die sich mit der Erzeugung von Gemüsekonserven, Obstkonserven, Marmeladen, Fruchtsäften, Süßmost und Tiefkühlwaren befassen; c) für alle Arbeitnehmer, soweit sie nicht dem Angestelltengesetz unterstehen. Der Kollektivvertrag betrifft die Regelung der Löhne und Lehrlingseinkommen sowie anderer Entgeltbestimmungen und wurde unter Registerzahl KV 82/2025, Katasterzahl IV/31/5, beim Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft hinterlegt.

Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft, Wien, 24. Jänner 2025

Verantwortlich für den Inhalt:
Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft