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Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft | KV 84/2025

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Kollektivvertrag: KV 84/2025

Datum des Inkrafttretens des Kollektivvertrages
Montag, den 01. Januar 2024
Ende der Geltung
Dienstag, den 31. Dezember 2024
Daten der Hinterlegung
Registerzahl
KV 84/2025
Katasterzahl
XIX/93/3

Veröffentlicht auf EVI am 29.01.2025

Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft

Abteilung II/B/8

KOLLEKTIVVERTRAG

Zl. 2025-0.057.368

KV 84/2025. Am 4. Dezember 2024 haben die Notariatskammer für Kärnten und die Gewerkschaft GPA, Wirtschaftsbereich Wirtschaftsdienstleistungen, einen Kollektivvertrag abgeschlossen, der am 1. Jänner 2024 in Kraft getreten und bis 31. Dezember 2024 befristet ist. Der Kollektivvertrag gilt a) für das Bundesland Kärnten; b) für alle in den Kanzleien der öffentlichen Notar:innen im Angestellenverhältnis Beschäftigten und kaufmännischen Lehrlinge. Der Kollektivvertrag betrifft die Regelung einer Mitarbeiter:innenprämie für das Kalenderjahr 2024 und wurde unter Registerzahl KV 84/2025, Katasterzahl XIX/93/3, beim Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft hinterlegt.

Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft, Wien, 24. Jänner 2025

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Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft