Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft | KV 77/2025
Kollektivvertrag: KV 77/2025
- Datum des Inkrafttretens des Kollektivvertrages
- Mittwoch, den 01. Januar 2025
- Daten der Hinterlegung
- Registerzahl
- KV 77/2025
- Katasterzahl
- XXII/96/7
Veröffentlicht auf EVI am 27.01.2025
Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft
Abteilung II/B/8
KOLLEKTIVVERTRAG
Zl. 2025-0.050.157
KV 77/2025. Am 19. Dezember 2024 haben die Kurie niedergelassene Ärzte auf Dienstgeberseite und die Kurie angestellte Ärzte auf Dienstnehmerseite, beide Ärztekammer für Vorarlberg, einen Kollektivvertrag für bei niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten angestellte Ärztinnen und Ärzte im Sinne des § 47a ÄrzteG 1998 abgeschlossen, der am 1. Jänner 2025 in Kraft getreten ist. Durch diesen Kollektivvertrag wird das Dienstverhältnis der bei niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten einschließlich Gruppenpraxen und durch Gruppenpraxen betriebene Primärversorgungseinheiten (Dienstgeber) angestellten Ärztinnen und Ärzte iSd § 47a ÄrzteG 1998 (Dienstnehmer) geregelt. Soweit in diesem Kollektivvertrag nichts anderes vereinbart ist, gelten die Bestimmungen des Angestelltengesetzes, BGBl. Nr. 292/1921, idgF. Der Kollektivvertrag betrifft die Regelung arbeits- und lohnrechtlicher Bestimmungen sowie der Gehälter und wurde unter Registerzahl KV 77/2025, Katasterzahl XXII/96/7, beim Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft hinterlegt.
Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft, Wien, 22. Jänner 2025
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