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Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft | KV 59/2025

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Kollektivvertrag: KV 59/2025

Datum des Inkrafttretens des Kollektivvertrages
Montag, den 01. Januar 2024
Ende der Geltung
Dienstag, den 31. Dezember 2024
Daten der Hinterlegung
Registerzahl
KV 59/2025
Katasterzahl
XIII/51-59/6

Veröffentlicht auf EVI am 27.01.2025

Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft

Abteilung II/B/8

KOLLEKTIVVERTRAG

Zl. 2025-0.050.157

KV 59/2025. Am 18. Oktober 2024 haben der Fachverband der NE-Metallindustrie und die Gewerkschaft GPA, Wirtschaftsbereich Metall/Maschinen/Fahrzeugbau, einen Kollektivvertrag für Angestellte in der NE-Metallindustrie (zum Kollektivvertrag vom 18. Oktober 2024, KV 57/2025) abgeschlossen, der am 1. Jänner 2024 in Kraft getreten und bis 31. Dezember 2024 befristet ist. Der Kollektivvertrag gilt a) für das Gebiet der Republik Österreich; b) für alle Betriebe des o. a. Fachverbandes; c) für alle am 31. Oktober 2024 in diesen Betrieben beschäftigten Angestellten sowie für die kaufmännischen Lehrlinge. Der Kollektivvertrag betrifft die Regelung einer Mitarbeiter:innenprämie für das Kalenderjahr 2024 und wurde unter Registerzahl KV 59/2025, Katasterzahl XIII/51-59/6,  beim Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft hinterlegt.

Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft, Wien, 22. Jänner 2025

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Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft