Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft | KV 59/2025
Kollektivvertrag: KV 59/2025
- Datum des Inkrafttretens des Kollektivvertrages
- Montag, den 01. Januar 2024
- Ende der Geltung
- Dienstag, den 31. Dezember 2024
- Daten der Hinterlegung
- Registerzahl
- KV 59/2025
- Katasterzahl
- XIII/51-59/6
Veröffentlicht auf EVI am 27.01.2025
Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft
Abteilung II/B/8
KOLLEKTIVVERTRAG
Zl. 2025-0.050.157
KV 59/2025. Am 18. Oktober 2024 haben der Fachverband der NE-Metallindustrie und die Gewerkschaft GPA, Wirtschaftsbereich Metall/Maschinen/Fahrzeugbau, einen Kollektivvertrag für Angestellte in der NE-Metallindustrie (zum Kollektivvertrag vom 18. Oktober 2024, KV 57/2025) abgeschlossen, der am 1. Jänner 2024 in Kraft getreten und bis 31. Dezember 2024 befristet ist. Der Kollektivvertrag gilt a) für das Gebiet der Republik Österreich; b) für alle Betriebe des o. a. Fachverbandes; c) für alle am 31. Oktober 2024 in diesen Betrieben beschäftigten Angestellten sowie für die kaufmännischen Lehrlinge. Der Kollektivvertrag betrifft die Regelung einer Mitarbeiter:innenprämie für das Kalenderjahr 2024 und wurde unter Registerzahl KV 59/2025, Katasterzahl XIII/51-59/6, beim Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft hinterlegt.
Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft, Wien, 22. Jänner 2025
- Verantwortlich für den Inhalt:
- Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft