Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft | KV 57/2025
Kollektivvertrag: KV 57/2025
- Datum des Inkrafttretens des Kollektivvertrages
- Freitag, den 01. November 2024
- Daten der Hinterlegung
- Registerzahl
- KV 57/2025
- Katasterzahl
- Ang/Ind/2
Veröffentlicht auf EVI am 27.01.2025
Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft
Abteilung II/B/8
KOLLEKTIVVERTRAG
Zl. 2025-0.050.157
KV 57/2025. Am 18. Oktober 2024 haben der Fachverband der NE-Metallindustrie und die Gewerkschaft GPA, Wirtschaftsbereich Metall/Maschinen/Fahrzeugbau, einen Kollektivvertrag abgeschlossen, der am 1. November 2024 in Kraft getreten ist. Der Kollektivvertrag gilt a) für alle Bundesländer der Republik Österreich; b) für alle Mitgliedsfirmen des o. a. Fachverbandes; c) für alle jene dem Angestelltengesetz unterliegenden Dienstnehmer, auf welche der Rahmenkollektivvertrag für Angestellte der Industrie vom 1. November 1991, idgF, anzuwenden ist. Der Kollektivvertrag betrifft die Regelung der Mindestgrundgehälter, Überstundenpauschalien und Lehrlingseinkommen und enthält Bestimmungen über die Erhöhung der Ist-Gehälter sowie die Erhöhung der Zulagen und Aufwandsentschädigungen. Der Kollektivvertrag enthält außerdem Änderungen bzw. Ergänzungen rahmenrechtlicher Bestimmungen zum o. a. Kollektivvertrag vom 1. November 1991 und wurde unter Registerzahl KV 57/2025, Katasterzahl Ang/Ind/2, beim Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft hinterlegt.
Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft, Wien, 22. Jänner 2025
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- Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft