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Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft | KV 57/2025

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Kollektivvertrag: KV 57/2025

Datum des Inkrafttretens des Kollektivvertrages
Freitag, den 01. November 2024
Daten der Hinterlegung
Registerzahl
KV 57/2025
Katasterzahl
Ang/Ind/2

Veröffentlicht auf EVI am 27.01.2025

Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft

Abteilung II/B/8

KOLLEKTIVVERTRAG

Zl. 2025-0.050.157

KV 57/2025. Am 18. Oktober 2024 haben der Fachverband der NE-Metallindustrie und die Gewerkschaft GPA, Wirtschaftsbereich Metall/Maschinen/Fahrzeugbau, einen Kollektivvertrag abgeschlossen, der am 1. November 2024 in Kraft getreten ist. Der Kollektivvertrag gilt a) für alle Bundesländer der Republik Österreich; b) für alle Mitgliedsfirmen des o. a. Fachverbandes; c) für alle jene dem Angestelltengesetz unterliegenden Dienstnehmer, auf welche der Rahmenkollektivvertrag für Angestellte der Industrie vom 1. November 1991, idgF, anzuwenden ist. Der Kollektivvertrag betrifft die Regelung der Mindestgrundgehälter, Überstundenpauschalien und Lehrlingseinkommen und enthält Bestimmungen über die Erhöhung der Ist-Gehälter sowie die Erhöhung der Zulagen und Aufwandsentschädigungen. Der Kollektivvertrag enthält außerdem Änderungen bzw. Ergänzungen rahmenrechtlicher Bestimmungen zum o. a. Kollektivvertrag vom 1. November 1991 und wurde unter Registerzahl KV 57/2025, Katasterzahl Ang/Ind/2, beim Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft hinterlegt.

Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft, Wien, 22. Jänner 2025

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Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft