Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft | KV 43/2025
Kollektivvertrag: KV 43/2025
- Datum des Inkrafttretens des Kollektivvertrages
- Mittwoch, den 01. Januar 2025
- Ende der Geltung
- Mittwoch, den 31. Dezember 2025
- Daten der Hinterlegung
- Registerzahl
- KV 43/2025
- Katasterzahl
- XXII/96/5
Veröffentlicht auf EVI am 24.01.2025
Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft
Abteilung II/B/8
KOLLEKTIVVERTRAG
Zl. 2025-0.042.479
KV 43/2025. Am 26. November 2024 haben die Sozialwirtschaft Österreich – Verband der österreichischen Sozial- und Gesundheitsunternehmen (SWÖ), die Gewerkschaft GPA und die Gewerkschaft vida einen Kollektivvertrag (Zusatzkollektivertrag zum SWÖ-Kollektivvertrag vom 26. November 2024, KV 42/2025) abgeschlossen, der am 1. Jänner 2025 in Kraft getreten und bis 31. Dezember 2025 befristet ist. Der Kollektivvertrag gilt a) für das Gebiet der Republik Österreich; b) für Mitglieder des Vereines Sozialwirtschaft Österreich - Verband der österreichischen Sozial- und Gesundheitsunternehmen, soweit diese (gültig für die unter 2) im fachlichen Geltungsbereich angeführten Einrichtungen fallen; c) für Arbeitnehmerinnen, die in den persönlichen Geltungsbereich des SWÖ-KV fallen, mit den im persönlichen Geltungsbereich angehörenden (leitend oder anleitend) Berufsgruppen. Der Kollektivvertrag enthält Bestimmungen für einen Pflegezuschuss für das Kalenderjahr 2025 und wurde unter Registerzahl KV 43/2025, Katasterzahl XXII/96/5, beim Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft hinterlegt.
Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft, Wien, 20. Jänner 2025
- Verantwortlich für den Inhalt:
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