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Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft | KV 43/2025

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Kollektivvertrag: KV 43/2025

Datum des Inkrafttretens des Kollektivvertrages
Mittwoch, den 01. Januar 2025
Ende der Geltung
Mittwoch, den 31. Dezember 2025
Daten der Hinterlegung
Registerzahl
KV 43/2025
Katasterzahl
XXII/96/5

Veröffentlicht auf EVI am 24.01.2025

Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft

Abteilung II/B/8

KOLLEKTIVVERTRAG

Zl. 2025-0.042.479

KV 43/2025. Am 26. November 2024 haben die Sozialwirtschaft Österreich – Verband der österreichischen Sozial- und Gesundheitsunternehmen (SWÖ), die Gewerkschaft GPA und die Gewerkschaft vida einen Kollektivvertrag (Zusatzkollektivertrag zum SWÖ-Kollektivvertrag vom 26. November 2024, KV 42/2025) abgeschlossen, der am 1. Jänner 2025 in Kraft getreten und bis 31. Dezember 2025 befristet ist. Der Kollektivvertrag gilt a) für das Gebiet der Republik Österreich; b) für Mitglieder des Vereines Sozialwirtschaft Österreich - Verband der österreichischen Sozial- und Gesundheitsunternehmen, soweit diese (gültig für die unter 2) im fachlichen Geltungsbereich angeführten Einrichtungen fallen; c) für Arbeitnehmerinnen, die in den persönlichen Geltungsbereich des SWÖ-KV fallen, mit den im persönlichen Geltungsbereich angehörenden (leitend oder anleitend) Berufsgruppen. Der Kollektivvertrag enthält Bestimmungen für einen Pflegezuschuss für das Kalenderjahr 2025 und wurde unter Registerzahl KV 43/2025, Katasterzahl XXII/96/5, beim Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft hinterlegt.

Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft, Wien, 20. Jänner 2025

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Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft