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Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft | KV 39/2025

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Kollektivvertrag: KV 39/2025

Ende der Geltung
Mittwoch, den 31. Dezember 2025
Daten der Hinterlegung
Registerzahl
KV 39/2025
Katasterzahl
XIII/56,57/2

Veröffentlicht auf EVI am 24.01.2025

Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft

Abteilung II/B/8

KOLLEKTIVVERTRAG

Zl. 2025-0.042.479

KV 39/2025. Am 14. November 2024 haben der Fachverband der Elektro- und Elektronikindustrie und die Gewerkschaft PRO-GE einen Kollektivvertrag (zum Kollektivvertrag vom 27. Dezember 2023, KV 76/2024) für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der Firma Philips CL Klagenfurt für die Erzeugung von Key Componenten wie Epilierköpfe und Schneideelemente abgeschlossen. Der Kollektivvertrag betrifft die Verlängerung des o. a. Kollektivvertrages bis einschließlich 31. Dezember 2025 und wurde unter Registerzahl KV 39/2025, Katasterzahl XIII/56,57/2, beim Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft hinterlegt.

Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft, Wien, 20. Jänner 2025 

Verantwortlich für den Inhalt:
Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft