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Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft | KV 50/2025

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Kollektivvertrag: KV 50/2025

Datum des Inkrafttretens des Kollektivvertrages
Mittwoch, den 01. Januar 2025
Daten der Hinterlegung
Registerzahl
KV 50/2025
Katasterzahl
XXIV/98/3

Veröffentlicht auf EVI am 24.01.2025

Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft

Abteilung II/B/8

KOLLEKTIVVERTRAG

Zl. 2025-0.042.479

KV 50/2025.  Am 3. Dezember 2024 haben das Arbeitsmarktservice Österreich und die Gewerkschaft Öffentlicher Dienst einen Kollektivvertrag für die Dienstnehmer_innen des Arbeitsmarkservice (zum Kollektivvertrag vom 20. Juni 1995, KV 226/1995, idgF) abgeschlossen, der am 1. Jänner 2025 in Kraft getreten ist. Der Kollektivvertrag betrifft die Regelung der Gehälter, Lehrlingseinkommen und Zulagen und enthält außerdem Änderungen einzelner Bestimmungen zum o. a. Kollektivvertrag vom 20. Juni 1995 und wurde unter Registerzahl KV 50/2025, Katasterzahl XXIV/98/3, beim Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft hinterlegt.

Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft, Wien, 20. Jänner 2025

Verantwortlich für den Inhalt:
Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft