Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft | KV 50/2025
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Kollektivvertrag: KV 50/2025
- Datum des Inkrafttretens des Kollektivvertrages
- Mittwoch, den 01. Januar 2025
- Daten der Hinterlegung
- Registerzahl
- KV 50/2025
- Katasterzahl
- XXIV/98/3
Veröffentlicht auf EVI am 24.01.2025
Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft
Abteilung II/B/8
KOLLEKTIVVERTRAG
Zl. 2025-0.042.479
KV 50/2025. Am 3. Dezember 2024 haben das Arbeitsmarktservice Österreich und die Gewerkschaft Öffentlicher Dienst einen Kollektivvertrag für die Dienstnehmer_innen des Arbeitsmarkservice (zum Kollektivvertrag vom 20. Juni 1995, KV 226/1995, idgF) abgeschlossen, der am 1. Jänner 2025 in Kraft getreten ist. Der Kollektivvertrag betrifft die Regelung der Gehälter, Lehrlingseinkommen und Zulagen und enthält außerdem Änderungen einzelner Bestimmungen zum o. a. Kollektivvertrag vom 20. Juni 1995 und wurde unter Registerzahl KV 50/2025, Katasterzahl XXIV/98/3, beim Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft hinterlegt.
Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft, Wien, 20. Jänner 2025
- Verantwortlich für den Inhalt:
- Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft