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Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft | KV 49/2025

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Kollektivvertrag: KV 49/2025

Datum des Inkrafttretens des Kollektivvertrages
Mittwoch, den 01. Januar 2025
Daten der Hinterlegung
Registerzahl
KV 49/2025
Katasterzahl
XX/94/6

Veröffentlicht auf EVI am 24.01.2025

Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft

Abteilung II/B/8

KOLLEKTIVVERTRAG

Zl. 2025-0.042.479

KV 49/2025.  Am 3. Dezember 2024 haben die Bundesinnung der Chemischen Gewerbe und der Denkmal-, Fassaden- und Gebäudereiniger und die Gewerkschaft vida einen Kollektivvertrag für Arbeiterinnen/Arbeiter in der Denkmal-, Fassaden- und Gebäudereinigung, im sonstigen Reinigungsgewerbe und in Hausbetreuungstätigkeiten abgeschlossen, der am 1. Jänner 2025 in Kraft getreten ist. Der Kollektivvertrag gilt 1) für das Gebiet der Republik Österreich; 2) für alle der Bundesinnung der Chemischen Gewerbe angehörenden Betriebe folgender Berufszweige: a) Denkmal-, Fassaden- und Gebäudereiniger und alle sonstigen, nicht ausdrücklich einem anderen Fachverband zugehörigen Reinigungsgewerbe; b) Hausbetreuungstätigkeiten; 3) für alle Arbeiterinnen und Arbeiter sowie die gewerblichen Lehrlinge. Der unter Registerzahl KV 49/2025, Katasterzahl XX/94/6, beim Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft hinterlegte Kollektivvertrag (Lohnvereinbarung) betrifft die Regelung der Löhne und Lehrlingseinkommen sowie anderer Entgeltbestimmungen.

Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft, Wien, 20. Jänner 2025

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