Zum Inhalt

Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft | KV 48/2025

Aktuelle Daten dieser Organisation anzeigenAlle Veröffentlichungen dieser Organisation anzeigen

Kollektivvertrag: KV 48/2025

Datum des Inkrafttretens des Kollektivvertrages
Mittwoch, den 01. Januar 2025
Daten der Hinterlegung
Registerzahl
KV 48/2025
Katasterzahl
XX/94/5

Veröffentlicht auf EVI am 24.01.2025

Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft

Abteilung II/B/8

KOLLEKTIVVERTRAG

Zl. 2025-0.042.479

KV 48/2025.  Am 3. Dezember 2024 haben die Bundesinnung der Chemischen Gewerbe und der Denkmal-, Fassaden- und Gebäudereiniger und die Gewerkschaft vida einen Kollektivvertrag für Arbeiterinnen/Arbeiter in der Denkmal-, Fassaden- und Gebäudereinigung, im sonstigen Reinigungsgewerbe und in Hausbetreuungstätigkeiten abgeschlossen, der am 1. Jänner 2025 in Kraft getreten ist. Der Kollektivvertag gilt 1) für das Gebiet der Republik Österreich; 2) für alle der Bundesinnung der Chemischen Gewerbe angehörenden Betriebe folgender Berufszweige: a) Denkmal-, Fassaden- und Gebäudereiniger und alle sonstigen, nicht ausdrücklich einem anderen Fachverband zughörigen Reinigungsgewerbe; b) Hausbetreuungstätigkeiten; 3) für alle Arbeiterinnen und Arbeiter sowie die gewerblichen Lehrlinge. Der unter Registerzahl KV 48/2025 Katasterzahl XX/94/5, beim Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft hinterlegte Kollektivvertrag betrifft die Regelung arbeits- und lohnrechtlicher Bestimmungen.

Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft, Wien, 20. Jänner 2025 

Verantwortlich für den Inhalt:
Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft