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Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft | KV 36/2025

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Kollektivvertrag: KV 36/2025

Datum des Inkrafttretens des Kollektivvertrages
Mittwoch, den 01. Januar 2025
Daten der Hinterlegung
Registerzahl
KV 36/2025
Katasterzahl
VII/36/1

Veröffentlicht auf EVI am 24.01.2025

Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft

Abteilung II/B/8

KOLLEKTIVVERTRAG

Zl. 2025-0.042.479

KV 36/2025. Am 5. Dezember 2024 haben die Bundesinnung der Maler und Tapezierer und die Gewerkschaft PRO-GE einen Kollektivvertrag abgeschlossen, der a) für das Gebiet der Republik Österreich; b) für alle in der o. a. Bundesinnung erfassten Betriebe der Berufsgruppe der Sattler einschließlich Fahrzeugsattler und Riemer, Erzeuger von Fechtartikeln, Hersteller von Produkten unter Verwendung der Federkielsticktechnik, Ledergalanteriewarenerzeuger und Taschner, Lederwarenerzeuger und Gürtel- und Riemenerzeuger sowie Reparatur von Lederwaren und Taschen; c) für alle Arbeiter und Arbeiterinnen sowie die gewerblichen Lehrlinge gilt und am 1. Jänner 2025 in Kraft getreten ist. Der Kollektivvertrag betrifft die Regelung der Löhne, Lehrlingseinkommen und anderer Entgeltbestimmungen und enthält außerdem Änderungen betreffend § 5 (Sonn- und Feiertagsarbeit), § 18 (Aufnahme des Arbeitsverhältnisses), § 20 (Beendigung des Arbeitsverhältnisses) sowie § 16 (Allgemeine Arbeitsverhinderungsfälle) und wurde unter Registerzahl KV 36/2025, Katasterzahl VII/36/1, beim Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft hinterlegt.

Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft, Wien, 20. Jänner 2025

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Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft