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Bildungsdirektion für Oberösterreich | Vorstehung der Abteilung Informatik und Medizin-Informatik an der Höheren Technischen Bundeslehranstalt 4710 Grieskirchen, Präs/5-491/0004-allg/2024

Hinweis

Die Bewerbungsfrist für diese Stellenausschreibung ist abgelaufen. Es werden keine Bewerbungen mehr angenommen.

Stellenausschreibung: Vorstehung der Abteilung Informatik und Medizin-Informatik an der Höheren Technischen Bundeslehranstalt 4710 Grieskirchen, Präs/5-491/0004-allg/2024

Ausgeschriebene Stelle:
Vorstehung der Abteilung Informatik und Medizin-Informatik
Ende der Bewerbungsfrist:
Dienstag, den 18. Februar 2025
Ihre Bewerbung richten Sie bitte an:
Organisation:
Bildungsdirektion für Oberösterreich
Übermittlung:
Veröffentlicht auf EVI am 17.01.2025

Bildungsdirektion für Oberösterreich

Sonnensteinstraße 18-20
4040 Linz
Präs/5-491/0004-allg/2024

Schule gestalten, Schule bewegen

Die HTL Grieskirchen konzentriert sich auf die Softwareentwicklung und ergänzt diese durch die Bereiche Netzwerktechnik, Künstliche Intelligenz und Cyber-Security. Eine enge Kooperation mit der Wirtschaft ermöglicht den Schülerinnen und Schülern frühzeitige Einblicke in Unternehmen. Die Fachrichtung Medizin-Informatik integriert gesellschaftlich relevante Aspekte verstärkt in die Ausbildung. Im Unterricht wird zudem mit Equipment gearbeitet, das teilweise nur in spezialisierten Unternehmen oder Krankenhäusern verfügbar ist. Auf diese Weise bieten wir bereits vor den ersten Praktikumstagen eine praxisnahe und zukunftsorientierte Ausbildung.

Gesucht wird eine geeignete Person für die

Vorstehung der Abteilung Informatik und Medizin-Informatik an der Höheren Technischen Bundeslehranstalt 
4710 Grieskirchen, Parzer Schulstraße 1
(Verwendungsgruppe L 1 bzw. Entlohnungsgruppe I 1/pd).

1. Aufgabenfelder

Mit der Funktion ist die Leitung einer Fachabteilung im Sinne der dienstrechtlichen Bestimmungen und des § 55 Abs. 1 Schulunterrichtsgesetz 1986, BGBl. Nr. 472 [SchUG]), verbunden.

2. Voraussetzungen für die Bewerbung um diese Funktion sind:

Allgemeine Voraussetzungen:

  • Erfüllung der allgemeinen Anstellungserfordernisse
  • Erfüllung der einschlägigen Verwendungserfordernisse der Anlage 1 Z 23.1 (vorzugsweise nach Abs. 5) des Beamten-Dienstrechtsgesetzes 1979, BGBl. Nr. 333/1979 (BDG 1979) bzw. des § 43a Abs. 3 Vertragsbedienstetengesetz 1948, BGBl. Nr. 86/1948 (VBG)
  • Vorliegen einer mindestens fünfjährigen erfolgreichen Lehrpraxis an Schulen im Sinne des § 207e Abs. 2 Z 2 BDG 1979
  • Absolvierung des ersten Teiles (20 ECTS) des Hochschullehrganges „Schulen professionell führen“ oder inhaltlich gleichwertige Ausbildung
  • Vorliegen der erforderlichen persönlichen, fachlichen und pädagogischen Eignung und der erforderlichen Führungs- und Managementkompetenzen
  • Eine mindestens dreijährige Ausübung der Funktion Schulleitung ersetzt den ersten Teil (20 ECTS) des Hochschullehrganges „Schulen professionell führen.“

Besondere Kenntnisse und Fähigkeiten:

  • Leitungskompetenzen, Organisationstalent, Personalentwicklungskompetenzen
  • Kompetenzen und Praxis im Projekt- und Qualitätsmanagement
  • Kompetenzen und Praxis in einschlägigen pädagogischen und administrativen Handlungsfeldern (§ 55 Abs. 1 SchUG)
  • Erfahrungen in der Kooperation mit schulischen, schulbehördlichen und außerschulischen Einrichtungen (z.B. Wirtschaft, Kunst, Kultur, Sport) bzw. internationale Erfahrungen
  • Aus-/Weiterbildungen, insbesondere im Bereich Management
  • Kommunikationskompetenz, Verhandlungsgeschick sowie ein hohes Maß an sozialer Kompetenz

Eine mindestens dreijährige Lehrtätigkeit in wenigstens zwei fachtheoretischen und/oder fachpraktischen Unterrichtsgegenständen, die für die in der Abteilung geführten Ausbildungsschwerpunkte (-zweige) eine zentrale Bedeutung haben, ist erwünscht.

3. Gehalt/Entgelt

Für die Ausübung der Funktion gebührt zusätzlich zum Gehalt/Monatsentgelt von mindestens 3.296,80 € eine Dienstzulage, die zwischen 436,30 € und 1.234,90 €  liegt. Dieser Betrag kann sich bei langjähriger Funktionsausübung auf Basis der gesetzlichen Vorschriften erhöhen. Alle genannten Beträge sind Bruttobeträge.

4. Bewerbung

In der Bewerbung sind verpflichtend

  1. die persönliche, fachliche und pädagogische Eignung,
  2. die Führungs- und Managementkompetenzen und
  3. die Leitungs- und Entwicklungsvorstellungen für die angestrebte Funktion unter Einbeziehung von Gender- und Diversity-Aspekten

darzustellen und die Gründe anzuführen, die die Bewerberin/den Bewerber für die Ausübung dieser Funktion als geeignet erscheinen lassen.

Die Bewerberinnen und Bewerber haben sich einem Auswahlverfahren zu unterziehen. Dieses umfasst ein Assessment zur Beurteilung der Führungs- und Managementkompetenzen und eine Anhörung vor einer Begutachtungskommission, die ein Gutachten über die Eignung der Bewerberinnen und Bewerber erstellt. Die Entscheidung über die Auswahl obliegt nach Durchführung allfälliger weiterer Ermittlungsschritte dem Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung.

Das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung lädt Frauen nachdrücklich zur Bewerbung ein. Bewerberinnen, die gleich geeignet sind wie der bestgeeignete Mitbewerber, sind, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen, entsprechend den Vorgaben des Frauenförderungsplanes vorrangig zu bestellen (§ 11c Bundes-Gleichbehandlungsgesetz, BGBl. Nr. 100/1993).

Die im Zuge der Bewerbung bekannt gegebenen personenbezogenen Daten werden durch die Bildungsdirektion bzw. das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung zum Zweck des Auswahlverfahrens und des Personalmanagements verarbeitet. Aufwendungen im Zusammenhang mit der Bewerbung bzw. dem Auswahlverfahren werden nicht ersetzt.

Die Bewerbungen sind innerhalb eines Monats nach dem Tag der Ausschreibung direkt bei der Bildungsdirektion für Oberösterreich einzubringen, und zwar auf elektronischen Weg an folgende E-Mail-Adresse: bd.post@bildung-ooe.gv.at.

Veröffentlichung in der Jobbörse der Republik: 
Datum: 17. Jänner 2025
Ende der Bewerbungsfrist: 18. Februar 2025

Linz, 14.01.2025

Für den Bildungsdirektor
Dr. Johannes Ebner

Verantwortlich für den Inhalt: Bildungsdirektion für Oberösterreich
https://www.evi.gv.at/b/pi/bmg-jrj