Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft | KV 31/2025
Kollektivvertrag: KV 31/2025
- Datum des Inkrafttretens des Kollektivvertrages
- Mittwoch, den 01. Jänner 2025
- Daten der Hinterlegung
- Registerzahl
- KV 31/2025
- Katasterzahl
- XXIV/98/2
Veröffentlicht auf EVI am 15.01.2025
Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft
Abteilung II/B/8
KOLLEKTIVVERTRAG
Zl. 2025-0.015.149
KV 31/2025. Am 19. Dezember 2024 haben die Bundesanstalt "Statistik Österreich" und die Gewerkschaft Öffentlicher Dienst einen Kollektivvertrag für die Dienstnehmer:innen der Bundesanstalt Statistik Österreich abgeschlossen, der am 1. Jänner 2025 in Kraft getreten ist. Der Kollektivvertrag gilt 1) für die Bundesanstalt "Statistik Österreich"; 2) für alle Standorte der Bundesanstalt "Statistik Österreich"; 3) für die Dienstnehmer:innen der Bundesanstalt "Statistik Österreich", deren Dienst- bzw. Lehrverhältnis ab dem 1. Juli 2006 begründet wird; deren Dienst- bzw. Lehrverhältnis ab dem 1. Jänner 2001 und vor dem 1. Juli 2006 begründet wurde, jedoch hinsichtlich der gehaltsrechtlichen Bestimmungen nur nach Maßgabe des § 43 Abs. 4 (Überleitungsbestimmungen); mit den im persönlichen Geltungsbereich angeführten Ausnahmen. Der Kollektivvertrag betrifft die Regelung arbeits- und lohnrechtlicher Bestimmungen sowie der Gehälter und Lehrlingseinkommen und wurde unter Registerzahl KV 31/2025, Katasterzahl XXIV/98/2, beim Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft hinterlegt.
Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft, Wien, 9. Jänner 2025
- Verantwortlich für den Inhalt:
- Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft