Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft | KV 28/2025
Kollektivvertrag: KV 28/2025
- Datum des Inkrafttretens des Kollektivvertrages
- Mittwoch, den 01. Januar 2025
- Ende der Geltung
- Mittwoch, den 31. Dezember 2025
- Daten der Hinterlegung
- Registerzahl
- KV 28/2025
- Katasterzahl
- XXI/95/2
Veröffentlicht auf EVI am 15.01.2025
Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft
Abteilung II/B/8
KOLLEKTIVVERTRAG
Zl. 2025-0.015.149
KV 28/2025. Der Fachverband der Film- und Musikwirtschaft Österreichs und die Gewerkschaft younion_Die Daseinsgewerkschaft haben einen Kollektivvertrag für die Film- und Musikwirtschaft (ausgenommen Filmberufe) abgeschlossen, der am 1. Jänner 2025 in Kraft getreten ist und bis 31. Dezember 2025 gültig ist. Der Kollektivvertrag gilt a) für das Gebiet der Republik Österreich; b) für alle Mitgliedsfirmen des o. a. Fachverbandes; c) für alle Arbeitnehmer und Lehrlinge im oben angeführten Bereich, ausgenommen Arbeitnehmer, die dem Kollektivvertrag der Filmschaffenden unterliegen, mit den im Geltungsbereich angeführten Ausnahmen. Der Kollektivvertrag betrifft die Regelung arbeits- und lohnrechtlicher Bestimmungen sowie der Löhne, Gehälter, Lehrlingseinkommen und sonstiger Entgelte und wurde unter Registerzahl KV 28/2025, Katasterzahl XXI/95/2, beim Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft hinterlegt.
Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft, Wien, 9. Jänner 2025
- Verantwortlich für den Inhalt:
- Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft