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Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft | KV 28/2025

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Kollektivvertrag: KV 28/2025

Datum des Inkrafttretens des Kollektivvertrages
Mittwoch, den 01. Januar 2025
Ende der Geltung
Mittwoch, den 31. Dezember 2025
Daten der Hinterlegung
Registerzahl
KV 28/2025
Katasterzahl
XXI/95/2

Veröffentlicht auf EVI am 15.01.2025

Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft

Abteilung II/B/8

KOLLEKTIVVERTRAG

Zl. 2025-0.015.149

KV 28/2025. Der Fachverband der Film- und Musikwirtschaft Österreichs und die Gewerkschaft younion_Die Daseinsgewerkschaft haben einen Kollektivvertrag für die Film- und Musikwirtschaft (ausgenommen Filmberufe) abgeschlossen, der am 1. Jänner 2025 in Kraft getreten ist und bis 31. Dezember 2025 gültig ist. Der Kollektivvertrag gilt a) für das Gebiet der Republik Österreich; b) für alle Mitgliedsfirmen des o. a. Fachverbandes; c) für alle Arbeitnehmer und Lehrlinge im oben angeführten Bereich, ausgenommen Arbeitnehmer, die dem Kollektivvertrag der Filmschaffenden unterliegen, mit den im Geltungsbereich angeführten Ausnahmen. Der Kollektivvertrag betrifft die Regelung arbeits- und lohnrechtlicher Bestimmungen sowie der Löhne, Gehälter, Lehrlingseinkommen und sonstiger Entgelte und wurde unter Registerzahl KV 28/2025, Katasterzahl XXI/95/2, beim Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft hinterlegt.

Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft, Wien, 9. Jänner 2025

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Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft