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Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft | KV 25/2025

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Kollektivvertrag: KV 25/2025

Datum des Inkrafttretens des Kollektivvertrages
Freitag, den 01. November 2024
Daten der Hinterlegung
Registerzahl
KV 25/2025
Katasterzahl
XVI/78/1

Veröffentlicht auf EVI am 15.01.2025

Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft

Abteilung II/B/8

KOLLEKTIVVERTRAG

Zl. 2025-0.015.149 

KV 25/2025.   Am 1. November 2024 haben der Fachverband Gastronomie, die Gewerkschaft vida und die Gewerkschaft GPA, Wirtschaftsbereich 14, Glücksspiel, Tourismus, Freizeit, einen Kollektivvertrag für die Arbeitnehmer:innen bei McDonald's Österreich abgeschlossen, der am 1. November 2024 in Kraft getreten ist. Der Kollektivvertrag gilt a) für das Gebiet der Republik Österreich; b) für alle Unternehmen, die McDonald's-Restaurants betreiben; c) für alle in diesen Unternehmen beschäftigten Arbeiternehmer:innen sowie Lehrlinge. Leitende Angestellte gemäß § 1 Abs. 2 Ziffer 8 AZG unterliegen hinsichtlich der Reglungen der Arbeitszeit nicht diesem Kollektivvertrag. Der Kollektivvertrag betrifft die Regelung der Mindestlöhne, Lehrlingseinkommen und sonstiger Entgelte und enthält außerdem arbeits- und lohnrechtliche Regelungen betreffend Arbeitszeit sowie eine Einteilung in Beschäftigungsgruppen und wurde unter Registerzahl KV 25/2025, Katasterzahl XVI/78/1, beim Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft hinterlegt.

Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft, Wien, 9. Jänner 2025

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Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft