Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft | KV 25/2025
Kollektivvertrag: KV 25/2025
- Datum des Inkrafttretens des Kollektivvertrages
- Freitag, den 01. November 2024
- Daten der Hinterlegung
- Registerzahl
- KV 25/2025
- Katasterzahl
- XVI/78/1
Veröffentlicht auf EVI am 15.01.2025
Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft
Abteilung II/B/8
KOLLEKTIVVERTRAG
Zl. 2025-0.015.149
KV 25/2025. Am 1. November 2024 haben der Fachverband Gastronomie, die Gewerkschaft vida und die Gewerkschaft GPA, Wirtschaftsbereich 14, Glücksspiel, Tourismus, Freizeit, einen Kollektivvertrag für die Arbeitnehmer:innen bei McDonald's Österreich abgeschlossen, der am 1. November 2024 in Kraft getreten ist. Der Kollektivvertrag gilt a) für das Gebiet der Republik Österreich; b) für alle Unternehmen, die McDonald's-Restaurants betreiben; c) für alle in diesen Unternehmen beschäftigten Arbeiternehmer:innen sowie Lehrlinge. Leitende Angestellte gemäß § 1 Abs. 2 Ziffer 8 AZG unterliegen hinsichtlich der Reglungen der Arbeitszeit nicht diesem Kollektivvertrag. Der Kollektivvertrag betrifft die Regelung der Mindestlöhne, Lehrlingseinkommen und sonstiger Entgelte und enthält außerdem arbeits- und lohnrechtliche Regelungen betreffend Arbeitszeit sowie eine Einteilung in Beschäftigungsgruppen und wurde unter Registerzahl KV 25/2025, Katasterzahl XVI/78/1, beim Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft hinterlegt.
Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft, Wien, 9. Jänner 2025
- Verantwortlich für den Inhalt:
- Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft