Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft | KV 24/2025
Kollektivvertrag: KV 24/2025
- Datum des Inkrafttretens des Kollektivvertrages
- Mittwoch, den 01. Januar 2025
- Daten der Hinterlegung
- Registerzahl
- KV 24/2025
- Katasterzahl
- XVII/81/2
Veröffentlicht auf EVI am 15.01.2025
Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft
Abteilung II/B/8
KOLLEKTIVVERTRAG
Zl. 2025-0.015.149
KV 24/2025. Am 12. Dezember 2024 haben der Fachverband für das Güterbeförderungsgewerbe Österreichs in der Bundessparte Transport und Verkehr der Wirtschaftskammer Österreich und die Gewerkschaft vida einen Kollektivvertrag für das Kleintransportgewerbe Österreichs abgeschlossen, der am 1. Jänner 2025 in Kraft getreten ist. Der Kollektivvertrag gilt a) für das gesamte Gebiet der Republik Österreich; b) für alle dem o. a. Fachverband zugehörigen Unternehmungen, welche das Gewerbe der Beförderung von Gütern mit Kraftfahrzeugen, deren höchstes zulässiges Gesamtgewicht 3.500 kg nicht übersteigt, ausüben; c) für alle Arbeiter und Arbeiterinnen. Der Kollektivvertrag betrifft die Regelung arbeits- und lohnrechtlicher Bestimmungen sowie der Löhne und wurde unter Registerzahl KV 24/2025, Katasterzahl XVII/81/2, beim Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft hinterlegt.
Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft, Wien, 9. Jänner 2025
- Verantwortlich für den Inhalt:
- Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft