Zum Inhalt

Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft | KV 21/2025

Aktuelle Daten dieser Organisation anzeigenAlle Veröffentlichungen dieser Organisation anzeigen

Kollektivvertrag: KV 21/2025

Datum des Inkrafttretens des Kollektivvertrages
Mittwoch, den 01. Januar 2025
Daten der Hinterlegung
Registerzahl
KV 21/2025
Katasterzahl
XIX/93/1

Veröffentlicht auf EVI am 15.01.2025

Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft

Abteilung II/B/8

KOLLEKTIVVERTRAG

Zl. 2025-0.015.149

KV 21/2025.  Am 31. Oktober 2024 haben der Fachverband der gewerblichen Dienstleister und die Gewerkschaft vida einen Kollektivvertrag für Wachorgane im Bewachungsgewerbe abgeschlossen, der am 1. Jänner 2025 in Kraft getreten ist. Der Kollektivvertrag gilt a) für das Bundesgebiet der Republik Österreich; b) für sämtliche dem o. a. Fachverband, Bundesberufsgruppe Bewachungsgewerbe, angehörenden Unternehmen; c) für alle Wachorgane, das sind alle Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen mit Ausnahme der Angestellten im Sinne des Angestelltengesetzes, der Bedienerinnen und der Handwerker. Wachorgane, welche gemäß § 6 Abs. 5 Z 5 nicht in den Geltungsbereich dieses Kollektivvertrages fallen, unterliegen dem Sonderkollektivvertrag für Veranstaltungssicherheitsdienste. Bedienerinnen werden arbeits- und lohnrechtlich nach dem Kollektivvertrag für die Handelsarbeiter Österreichs in der jeweils gültigen Fassung behandelt. Für die Entlohnung gilt die Lohntafel für den allgemeinen Groß- und Kleinhandel. Handwerker und angelernte Fachkräfte, wenn sie überwiegend als solche verwendet werden, werden arbeits- und lohnrechtlich nach den für ihr Gewerbe geltenden Kollektivverträgen in der jeweils gültigen Fassung behandelt. Der Kollektivvertrag betrifft die Regelung arbeits- und lohnrechtlicher Bestimmungen sowie der Löhne und enthält einen Anhang 1 und Anhang 2 und wurde unter Registerzahl KV 21/2025, Katasterzahl XIX/93/1, beim Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft hinterlegt.

Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft, Wien, 9. Jänner 2025

Verantwortlich für den Inhalt:
Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft