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Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft | KV 20/2025

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Kollektivvertrag: KV 20/2025

Datum des Inkrafttretens des Kollektivvertrages
Mittwoch, den 01. Januar 2025
Daten der Hinterlegung
Registerzahl
KV 20/2025
Katasterzahl
XVII/81/1

Veröffentlicht auf EVI am 15.01.2025

Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft

Abteilung II/B/8

KOLLEKTIVVERTRAG

Zl. 2025-0.015.149

KV 20/2025.  Am 27. Februar 2024 haben die Wirtschaftskammer Vorarlberg, Sparte Transport und Verkehr, Fachgruppe für Personenbeförderungsgewerbe mit PKW-Taxi, und die Gewerkschaft vida einen Kollektivvertrag (Landeskollektivvertrag zum Kollektivvertrag KV 17/2024, gültig ab 1. Jänner 2024) abgeschlossen, der am 1. Jänner 2025 in Kraft getreten ist. Der Kollektivvertrag gilt 1) für das Bundesland Vorarlberg; 2) für alle Betriebe, welche gewerbsmäßig das Taxigewerbe ausüben und Mitglied des Fachverbandes für die Personenbeförderungsgewerbe mit PKW sind; 3) für alle Arbeiterinnen und Arbeiter, die bei einem Arbeitgeber nach Ziffer 2 beschäftigt sind. Für jene Bedienstete, denen vertraglich das Angestelltenverhältnis zuerkannt worden ist und die nicht als kaufmännische Angestellte anzusehen sind. Für diese Arbeitnehmer:innengruppe gelten die Bestimmungen dieses Kollektivvertrages nur insofern, als die Bestimmungen des Angestelltengesetzes nicht günstigere Regelungen vorsehen. Der Kollektivvertrag betrifft die Regelung der Tagesgelder und wurde unter Registerzahl KV 20/2025, Katasterzahl XVII/81/1, beim Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft hinterlegt.

Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft, Wien, 9. Jänner 2025

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