Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft | KV 20/2025
Kollektivvertrag: KV 20/2025
- Datum des Inkrafttretens des Kollektivvertrages
- Mittwoch, den 01. Januar 2025
- Daten der Hinterlegung
- Registerzahl
- KV 20/2025
- Katasterzahl
- XVII/81/1
Veröffentlicht auf EVI am 15.01.2025
Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft
Abteilung II/B/8
KOLLEKTIVVERTRAG
Zl. 2025-0.015.149
KV 20/2025. Am 27. Februar 2024 haben die Wirtschaftskammer Vorarlberg, Sparte Transport und Verkehr, Fachgruppe für Personenbeförderungsgewerbe mit PKW-Taxi, und die Gewerkschaft vida einen Kollektivvertrag (Landeskollektivvertrag zum Kollektivvertrag KV 17/2024, gültig ab 1. Jänner 2024) abgeschlossen, der am 1. Jänner 2025 in Kraft getreten ist. Der Kollektivvertrag gilt 1) für das Bundesland Vorarlberg; 2) für alle Betriebe, welche gewerbsmäßig das Taxigewerbe ausüben und Mitglied des Fachverbandes für die Personenbeförderungsgewerbe mit PKW sind; 3) für alle Arbeiterinnen und Arbeiter, die bei einem Arbeitgeber nach Ziffer 2 beschäftigt sind. Für jene Bedienstete, denen vertraglich das Angestelltenverhältnis zuerkannt worden ist und die nicht als kaufmännische Angestellte anzusehen sind. Für diese Arbeitnehmer:innengruppe gelten die Bestimmungen dieses Kollektivvertrages nur insofern, als die Bestimmungen des Angestelltengesetzes nicht günstigere Regelungen vorsehen. Der Kollektivvertrag betrifft die Regelung der Tagesgelder und wurde unter Registerzahl KV 20/2025, Katasterzahl XVII/81/1, beim Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft hinterlegt.
Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft, Wien, 9. Jänner 2025
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