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Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie | Umweltverträglichkeitsprüfung 14.02.2025

Umweltverträglichkeitsprüfung: Galleria di Base del Brennero – Brenner Basistunnel SE (Schachtverdichtung und Sonderlösung im Bereich Innsbruck), GZ: 2024-0.914.800

Geschäftszahl
2024-0.914.800
Rechtsgrundlage
§ 24g UVP-G 2000
Vorhaben
Schachtverdichtung und Sonderlösung im Bereich Innsbruck
Einsicht in Unterlagen
17.02.2025 - 31.03.2025
Ort
Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie
Radetzkystraße 2
1030 Wien

Magistrat der Landeshauptstadt Innsbruck
Rathaus, Maria Theresien-Straße 18
6020 Innsbruck

Bezirkshauptmannschaft Innsbruck
Gilmstraße 2
6020 Innsbruck

Marktgemeinde Steinach am Brenner
Rathausplatz 1
6150 Steinach am Brenner
Schriftliche Stellungnahmen bzw. Einwendungen
17.02.2025 - 31.03.2025
UVP-Behörde
Organisation:
Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie, Abteilung IV/E2
Übermittlung:
Post
Radetzkystraße 2, 1030 Wien
Antragsteller
BBT SE
Veröffentlicht auf EVI am 14.02.2025

Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie

Geschäftszahl: 2024-0.914.800

Galleria di Base del Brennero – Brenner Basistunnel SE
Brenner Basistunnel; Änderung der Genehmigung 2024
(Schachtverdichtung und Sonderlösung im Bereich Innsbruck)
Änderung des Vorhabens gemäß § 24g UVP-G 2000
Auflage der Unterlagen und Stellungnahmemöglichkeit

EDIKT

Mit Bescheid der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie vom 15.4.2009, GZ. BMVIT-220.151/0002-IV/SCH2/2009, wurde der Galleria di Base del Brennero – Brenner Basistunnel SE (BBT SE) im teilkonzentrierten UVP-rechtlichen Genehmigungsverfahren die Genehmigung für das Vorhaben „Brenner Basistunnel“ erteilt („Stammbescheid“).

Mit Schreiben vom 22.5.2024 hat die BBT SE der Behörde zuletzt einen Antrag auf Änderung der erteilten Genehmigung für dieses Vorhaben gemäß § 24g UVP-G 2000 vorgelegt („Änderung der Genehmigung 2024“). Dem Antrag sind die nach den Verwaltungsvorschriften für die Genehmigung des Vorhabens erforderlichen Unterlagen angeschlossen.

Beschreibung des Vorhabens

Gegenstand der im Sinne der Optimierung des Vorhabens beantragten Änderung der Genehmigung 2024 mit dem Ziel einer deutlichen Reduktion von Betriebsunterbrechungen sind zum einen eine Rasterverdichtung der technischen Querschläge sowie zwei Zugangsstollen im Tunnelbauwerk („Schachtverdichtung und Sonderlösung im Bereich Innsbruck“), was die weitestgehende Durchführung der Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten über den Erkundungsstollen ermöglichen soll. Zum anderen umfasst das Vorhaben die Verschiebung der Überleitstelle St. Jodok, den Hilfsangriff „Iris“ sowie die Verschiebung der Lage von Motagekavernen, Querschlägen und Nischen im Erkundungsstollen.

Rechtliche Grundlagen

Gemäß § 24g Abs 1 UVP-G 2000 sind Änderungen einer gemäß § 24f UVP-G 2000 erteilten Genehmigung vor dem in § 24h Abs 3 genannten Zeitpunkt unter Anwendung der Genehmigungsvoraussetzungen des § 24f zulässig, wenn sie nach den Ergebnissen der Umweltverträglichkeitsprüfung dem § 24f Abs 1 bis 5 nicht widersprechen und die von der Änderung betroffenen Beteiligten gemäß § 19 Gelegenheit hatten, ihre Interessen wahrzunehmen. Die Behörde hat dabei erforderlichenfalls notwendige Ergänzungen des Ermittlungsverfahrens vorzunehmen und gemäß Abs 2 dieser Bestimmung vor Erlassung einer Genehmigung nach § 24f Abs 6 oder deren Änderung die Umweltverträglichkeitsprüfung insoweit zu ergänzen, als dies im Hinblick auf ihre Zwecke notwendig ist.

Ort und Zeit der Einsichtnahme (Auflage- und Einwendungsfrist)

In die Unterlagen kann von jedermann in der Zeit von Montag, den 17. Februar 2025, bis einschließlich Montag, den 31. März 2025, bei folgenden Stellen Einsicht genommen werden:

  • Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie, Radetzkystraße 2, 1030 Wien, während der Amtsstunden (Montag
    bis Donnerstag 9:00 Uhr bis 14:00 Uhr, Freitag 9:00 bis 12:00 Uhr) nach vorheriger telefonischer Anmeldung unter der Telefonnummer +43/1/71162 652807);
  • Magistrat der Landeshauptstadt Innsbruck, Rathaus, Maria Theresien-Straße 18, 6020 Innsbruck;
  • Bezirkshauptmannschaft Innsbruck, Gilmstraße 2, 6020 Innsbruck;
  • Marktgemeinde Steinach am Brenner, Rathausplatz 1, 6150 Steinach am Brenner.

Ort und Zeit der Einsichtnahme sind jeweils an dortiger Stelle zu erfragen.

Die Unterlagen können weiters unter dem im Internet auf der Webseite der Behörde unter dem Menüpunkt „Brenner Basistunnel; Änderung der Genehmigung 2024“ bekannt gegebenen Link eingesehen werden.

Die Unterlagen bestehen aus dem Antrag der BBT SE vom 22.5.2024 samt Änderungsunterlagen einschließlich des Gutachtens gemäß § 31a EisbG, den ergänzenden Auskünften gemäß § 24c Abs 6 UVP-G 2000 sowie dem zu den geplanten Änderungen von der UVP-Behörde in Hinblick auf die Umweltwirkungen eingeholten Gutachten der Kordina und Riedmann ZT GesmbH vom 12.12.2024 („Gutachterliche Auseinandersetzungen mit der Schachtverdichtung und Sonderlösung“).

Hinweise:

Innerhalb der oben angeführten Auflage- und Einwendungsfrist können gemäß § 44a AVG von Beteiligten gemäß § 19 Abs 1 UVP-G 2000 schriftlich Stellungnahmen bzw. Einwendungen beim Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (UVP-Behörde), Abteilung IV/E2, Radetzkystraße 2, 1030 Wien, erhoben werden. Die Tage des Postlaufs sind in die Einwendungsfrist nicht einzurechnen. Daneben ist auch eine Übermittlung mit E-Mail (e2@bmk.gv.at) möglich. Bitte beachten Sie jedoch, dass der Absender die mit jeder Übermittlungsart verbundenen Risken (z.B. Übertragungsfehler, Verlust des Schriftstückes) trägt. Es wird darauf hingewiesen, dass übermittelte Daten im Rahmen des Verfahrens weiterverarbeitet werden.

Als Partei beachten Sie bitte, dass Sie, wenn Sie nicht rechtzeitig Einwendungen erheben, insoweit Ihre Parteistellung verlieren.

Wenn Sie durch ein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis verhindert waren, rechtzeitig Einwendungen zu erheben, und Sie kein Verschulden oder nur ein minderer Grad des Versehens trifft, können Sie binnen zwei Wochen nach Wegfall des Hindernisses, das Sie an der Erhebung von Einwendungen gehindert hat, jedoch spätestens bis zum Zeitpunkt der rechtskräftigen Entscheidung der Sache beim Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie schriftlich Einwendungen erheben. Diese Einwendungen gelten dann als rechtzeitig erhoben. Bitte beachten Sie, dass eine längere Ortsabwesenheit kein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis darstellt.

Die Beteiligten können sich Abschriften von den aufgelegten Unterlagen machen oder auf eigene Kosten Kopien anfertigen.

Bitte beachten Sie, dass alle weiteren Kundmachungen und Zustellungen in diesem Verfahren durch Edikt vorgenommen werden können.

Dieses Edikt wird auch im redaktionellen Teil zweier im Bundesland Tirol weit verbreiteter Tageszeitungen, im Internet auf der Elektronischen Verlautbarungs- und Zustellplattform des Bundes (www.evi.gv.at) und auf der Webseite der Behörde (www.bmk.gv.at/themen/verkehr/eisenbahn/verfahren/bbt) sowie durch Anschlag an der Amtstafel der Standortgemeinden kundgemacht.

Für die Bundesministerin:
Mag. Erich Simetzberger