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Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft | KV 125/2025

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Kollektivvertrag: KV 125/2025

Datum des Inkrafttretens des Kollektivvertrages:
Montag, den 01. Juli 2024
Daten der Hinterlegung:
Registerzahl:
KV 125/2025
Katasterzahl:
VI/34/3

Veröffentlicht auf EVI am 13.02.2025

Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft

Abteilung II/B/8

KOLLEKTIVVERTRAG

Zl. 2025-0.103.043

KV 125/2025. Am 20. Juni 2024 haben der Fachverband Textil-, Bekleidungs-, Schuh- und Lederindustrie, Berufsgruppe Bekleidungsindustrie, und die Gewerkschaft GPA, Wirtschaftsbereich Textil, Bekleidung, Schuh, einen Kollektivvertrag abgeschlossen, der am 1. Juli 2024 in Kraft getreten ist. Der Kollektivvertrag gilt a) für das Bundesland Vorarlberg; b) für alle Mitgliedsfirmen des Fachverbandes Textil-, Bekleidungs-, Schuh- und Lederindustrie, Berufsgruppe Bekleidungsindustrie; c) für alle dem Angestelltengesetz unterliegenden Dienstnehmer, auf welche der Rahmenkollektivvertrag für Angestellte der Industrie vom 1. November 1991, idgF, anzuwenden ist. Der Kollektivvertrag betrifft die Regelung der Mindestgrundgehälter, Istgehälter, Lehrlingseinkommen und Überstundenpauschalien. Der Kollektivvertrag wurde unter Registerzahl KV 125/2025, Katasterzahl VI/34/3, beim Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft hinterlegt.

Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft, Wien, 10. Februar 2025

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