Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft | KV 123/2025
Kollektivvertrag: KV 123/2025
- Datum des Inkrafttretens des Kollektivvertrages
- Mittwoch, den 01. Januar 2025
- Daten der Hinterlegung
- Registerzahl
- KV 123/2025
- Katasterzahl
- XXII/96/15
Veröffentlicht auf EVI am 13.02.2025
Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft
Abteilung II/B/8
KOLLEKTIVVERTRAG
Zl. 2025-0.103.043
KV 123/2025. Am 6. Dezember 2024 haben der Dachverband für ambulante mobile Heim- und Altenhilfe, die Gewerkschaft GPA und die Gewerkschaft vida, einen Kollektivvertrag für mobile Pflege- und Betreuungsdienste in der Steiermark abgeschlossen, der am 1. Jänner 2025 in Kraft getreten ist. Der Kollektivvertrag gilt a) für das Bundesland Steiermark; b) für alle Träger, die mobile Sozial- und Gesundheitsdienste anbieten und dem Dachverband für ambulante mobile Heim- und Altenhilfe in der Steiermark angehören; c) für alle Arbeitnehmerinnen, die in diesen mobilen Sozial- und Gesundheitsdiensten, das sind Heimhelferinnen, Pflegeassistentinnen und Diplomiertes Gesundheits- und Krankenpflegepersonal, in der Steiermark tätig und bei einem Dienstgeber im Sinne des § 2b beschäftigt sind, mit den im Geltungsbereich angeführten Ausnahmen. Der Kollektivvertrag betrifft die Regelung arbeits- und lohnrechtlicher Bestimmungen sowie der Gehälter und sonstiger Entgeltbestimmungen und enthält weiters im Anhang einen Sideletter. Der Kollektivvertrag wurde unter Registerzahl KV 123/2025, Katasterzahl XXII/96/15, beim Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft hinterlegt.
Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft, Wien, 10. Februar 2025
- Verantwortlich für den Inhalt:
- Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft