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Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft | KV 123/2025

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Kollektivvertrag: KV 123/2025

Datum des Inkrafttretens des Kollektivvertrages
Mittwoch, den 01. Januar 2025
Daten der Hinterlegung
Registerzahl
KV 123/2025
Katasterzahl
XXII/96/15

Veröffentlicht auf EVI am 13.02.2025

Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft

Abteilung II/B/8

KOLLEKTIVVERTRAG

Zl. 2025-0.103.043

KV 123/2025.   Am 6. Dezember 2024 haben der Dachverband für ambulante mobile Heim- und Altenhilfe, die Gewerkschaft GPA und die Gewerkschaft vida, einen Kollektivvertrag für mobile Pflege- und Betreuungsdienste in der Steiermark abgeschlossen, der am 1. Jänner 2025 in Kraft getreten ist. Der Kollektivvertrag gilt a) für das Bundesland Steiermark; b) für alle Träger, die mobile Sozial- und Gesundheitsdienste anbieten und dem Dachverband für ambulante mobile Heim- und Altenhilfe in der Steiermark angehören; c) für alle Arbeitnehmerinnen, die in diesen mobilen Sozial- und Gesundheitsdiensten, das sind Heimhelferinnen, Pflegeassistentinnen und Diplomiertes Gesundheits- und Krankenpflegepersonal, in der Steiermark tätig und bei einem Dienstgeber im Sinne des § 2b beschäftigt sind, mit den im Geltungsbereich angeführten Ausnahmen. Der Kollektivvertrag betrifft die Regelung arbeits- und lohnrechtlicher Bestimmungen sowie der Gehälter und sonstiger Entgeltbestimmungen und enthält weiters im Anhang einen Sideletter. Der Kollektivvertrag wurde unter Registerzahl KV 123/2025, Katasterzahl XXII/96/15, beim Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft hinterlegt.

Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft, Wien, 10. Februar 2025

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