Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft | KV 117/2025
Kollektivvertrag: KV 117/2025
- Datum des Inkrafttretens des Kollektivvertrages
- Mittwoch, den 01. Januar 2025
- Daten der Hinterlegung
- Registerzahl
- KV 117/2025
- Katasterzahl
- XVII/81/3
Veröffentlicht auf EVI am 13.02.2025
Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft
Abteilung II/B/8
KOLLEKTIVVERTRAG
Zl. 2025-0.103.043
KV 117/2025. Am 25. November 2024 haben der Fachverband für das Güterbeförderungsgewerbe Österreichs in der Bundessparte Transport und Verkehr der Wirtschaftskammer Österreich und die Gewerkschaft GPA, Wirtschaftsbereich Verkehr, einen Kollektivvertrag für Angestellte im Güterbeförderungsgewerbe abgeschlossen, der am 1. Jänner 2025 in Kraft getreten ist. Der Kollektivvertrag gilt 1. für das gesamte Gebiet der Republik Österreich; 2. für die dem o. a. Fachverband zugehörigen Unternehmungen, welche das Gewerbe der Beförderung von Gütern mit Kraftfahrzeugen ausüben; 3. für alle Angestellten die dem Angestelltengesetz, BGBl. Nr. 292/1921, idgF, unterliegen sowie für kaufmännische Lehrlinge bzw. Bürolehrlinge, die bei einem Dienstgeber nach Punkt 2 beschäftigt sind. Dieser Kollektivvertrag gilt mit Ausnahme von Artikel XVI Punkt 11 nicht für Praktikantinnen/Praktikanten, die aufgrund schulrechtlicher bzw. studienrechtlicher Vorschriften ein Pflichtpraktikum in einem Betrieb absolvieren müssen. Der Kollektivvertrag betrifft die Regelung arbeits- und lohnrechtlicher Bestimmungen sowie der Gehälter und Lehrlingseinkommen und wurde unter Registerzahl KV 117/2025, Katasterzahl XVII/81/3, beim Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft hinterlegt.
Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft, Wien, 10. Februar 2025
- Verantwortlich für den Inhalt:
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