BUNDESKANZLERAMT
GZ 2025-0.102.865
Die Bundesanstalt „Statistik Österreich“ ist eine ausgegliederte Einrichtung des Bundes. Die Leitung der Bundesanstalt besteht aus der Leiterin/dem Leiter für die Wahrnehmung der fachstatistischen Angelegenheiten (fachstatistische Generaldirektorin/fachstatistischer Generaldirektor) und der Geschäftsführerin/dem Geschäftsführer für die übrigen Angelegenheiten der Bundesanstalt (kaufmännische Generaldirektorin/kaufmännischer Generaldirektor).
Gemäß Stellenbesetzungsgesetz, BGBl. I Nr. 26/1998, wird die Funktion der fachstatistischen Generaldirektorin/des fachstatistischen Generaldirektors ausgeschrieben, die ehestmöglich auf die Dauer von 5 Jahren zu besetzen ist.
Fachstatistische Generaldirektorin/Fachstatistischer Generaldirektor
Aufgaben:
Fachliche Leitung der Bundesanstalt. Verantwortung für die Erstellung der amtlichen Statistik auf höchstem Niveau mit Hilfe des Einsatzes moderner Methoden. Sicherung der wissenschaftlichen Qualität der Bundesanstalt. Fachliche Leitung der im Organisationsplan zugeordneten Organisationseinheiten. Vertretung Österreichs in den einschlägigen internationalen Gremien.
Anforderungen:
- Abgeschlossenes Hochschulstudium zumindest auf Master/Magisterniveau auf dem Gebiet der Rechts-, Sozial-, Wirtschaftswissenschaften oder im technisch-naturwissenschaftlichen Bereich;
- Wissenschaftliche Arbeiten und internationale Publikationen bzw. Habilitation in einem einschlägigen Fachgebiet;
- Profunde Fachkenntnisse auf dem Gebiet der amtlichen Statistik Österreichs, der Europäischen Union und im internationalen Bereich;
- Ausgezeichnete Kenntnisse der wissenschaftlichen statistischen Methoden und Verfahren;
- Ausgezeichnete Kommunikationsfähigkeiten und Erfahrung im Umgang mit Medien;
- Gute EDV-Kenntnisse;
- Sehr gute Englischkenntnisse;
- Einschlägige Berufserfahrungen in einer Institution, die auch international tätig ist.
Entsprechend den Aufgaben, die mit dieser Funktion verbunden sind, sollen Interessenten besondere Stärken in der Mitarbeiterführung, der Motivation, Erfahrung in Veränderungs- und Innovationsprozessen sowie in strategischem und wirtschaftlichem Denken und Handeln aufweisen.
Der Anstellungsvertrag wird unter Zugrundelegung der Bundes-Vertragsschablonenverordnung, BGBl. II Nr. 254/1998, i.d.F. BGBl. II Nr. 66/2011, geschlossen.
Bewerbungen sind unter Anschluss eines aussagekräftigen Lebenslaufes samt Foto sowie der Gehaltsvorstellungen unter dem Betreff „Bundesanstalt Statistik Österreich“ innerhalb eines Monats nach Veröffentlichung der Ausschreibung an die E-Mail-Adresse: recht@bka.gv.at zu richten. In der Bewerbung sind die Gründe anzuführen, die die Bewerberin/den Bewerber für die Betrauung mit der ausgeschriebenen Funktion als geeignet erscheinen lassen. Es werden nur Gehaltsvorstellungen akzeptiert, die § 7 Abs. 1 Z 2 des Stellenbesetzungsgesetzes entsprechen. Die Bewerbungen werden vertraulich behandelt.
Bewerberinnen, die für die ausgeschriebene Funktion gleich geeignet sind wie der bestgeeignete Mitbewerber, werden bevorzugt.
Für den Bundeskanzler:
Grad