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Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft | KV 112/2025

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Kollektivvertrag: KV 112/2025

Daten der Hinterlegung
Registerzahl
KV 112/2025
Katasterzahl
XII/47/1

Veröffentlicht auf EVI am 13.02.2025

Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft

Abteilung II/B/8

KOLLEKTIVVERTRAG

Zl. 2025-0.103.043

KV 112/2025. Am 15. Jänner 2025 haben der Fachverband der Stein- und keramischen Industrie Österreichs und die Gewerkschaft Bau-Holz einen Kollektivvertrag (Zusatzkollektivvertrag zum Kollektivvertrag vom 13. März 2019, KV 328/2019, idgF) für Arbeiter in der Stein- und keramischen Industrie der a) für das Bundesland Niederösterreich; b) für das Unternehmen Baumit GmbH, welches dem Fachverband der Stein- und keramischen Industrie, gem. WKG iVm FOO angehört und das dem Rahmenkollektivvertrags für die Arbeiter in der Stein- und keramischen Industrie unterliegt; c) für alle beschäftigten Arbeiterinnen und Arbeiter im Produktionsbereich „Pilotanlage Bavaria“ gilt, abgeschlossen. Aufgrund des § 12 a ARG wird zur Sicherung der Produktion und Verhinderung eines wirtschaftlichen Nachteils für den Bereich „Pilotanlage Bavaria“ für die beschäftigten Arbeiterinnen und Arbeiter von 1. Februar 2025 bis 31. Jänner 2026 für die mit Überwachungs- bzw. Kontroll- und Wartungstätigkeiten Wochenend- und Feiertagsarbeit zugelassen. Die Forschungsanlage erfordert aus technologischen Gründen einen ununterbrochenen Fortgang und somit auch eine ununterbrochene Überwachung bzw. Kontrolltätigkeit. Arbeiten, die im unmittelbaren Zusammenhang mit den zugelassenen Arbeiten stehen oder ohne die diese nicht durchführbar wären, sind zugelassen, soweit sie nicht vor oder nach der Wochenend- oder Feiertagsruhe vorgenommen werden können. Der Kollektivvertrag wurde unter Registerzahl KV 112/2025, Katasterzahl XII/47/1, beim Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft hinterlegt.

Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft, Wien, 10. Februar 2025

Verantwortlich für den Inhalt:
Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft