Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft | KV 110/2025
Kollektivvertrag: KV 110/2025
- Datum des Inkrafttretens des Kollektivvertrages
- Montag, den 01. Januar 2024
- Ende der Geltung
- Dienstag, den 31. Dezember 2024
- Daten der Hinterlegung
- Registerzahl
- KV 110/2025
- Katasterzahl
- XXII/96/10
Veröffentlicht auf EVI am 07.02.2025
Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft
Abteilung II/B/8
KOLLEKTIVVERTRAG
Zl. 2025-0.085.694
KV 110/2025. Am 28. November 2024 haben die Bundesinnung der Gesundheitsberufe, Berufsgruppe Zahntechniker, und die Gewerkschaft younion_Die Daseinsgewerkschaft einen Kollektivvertrag (zum Kollektivvertrag vom 11. Dezember 2023, KV 96/2024) für das Zahntechnikgewerbe abgeschlossen, der am 1. Jänner 2024 in Kraft getreten und bis 31. Dezember 2024 befristet ist. Der Kollektivvertrag gilt 1) für das Gebiet der Republik Österreich; 2) für alle Mitgliedsbetriebe der Bundesinnung der Gesundheitsberufe im Berufszweig Zahntechniker; 3) a. für alle in diesen Betrieben beschäftigten Arbeiter einschließlich der gewerblichen Lehrlinge; b. für gelernte Zahntechniker, auch wenn sie dem Angestelltengesetz unterliegen; c. für Pflichtpraktikanten, die das Pflichtpraktikum im Rahmen eines Dienstverhältnisses absolvieren (§ 14 Abs. 2); d. für Ferialarbeitnehmer (§ 14 Abs. 5), mit den im persönlichen Geltungsbereich angeführten Ausnahmen. Der Kollektivvertrag betrifft die Regelungen für eine Mitarbeiter:innenprämie für das Kalenderjahr 2024 und wurde unter Registerzahl KV 110/2025, Katasterzahl XXII/96/10, beim Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft hinterlegt.
Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft, Wien, 3. Februar 2025
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