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Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft | KV 110/2025

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Kollektivvertrag: KV 110/2025

Datum des Inkrafttretens des Kollektivvertrages
Montag, den 01. Januar 2024
Ende der Geltung
Dienstag, den 31. Dezember 2024
Daten der Hinterlegung
Registerzahl
KV 110/2025
Katasterzahl
XXII/96/10

Veröffentlicht auf EVI am 07.02.2025

Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft

Abteilung II/B/8

KOLLEKTIVVERTRAG

Zl. 2025-0.085.694

KV 110/2025. Am 28. November 2024 haben die Bundesinnung der Gesundheitsberufe, Berufsgruppe Zahntechniker, und die Gewerkschaft younion_Die Daseinsgewerkschaft einen Kollektivvertrag (zum Kollektivvertrag vom 11. Dezember 2023, KV 96/2024) für das Zahntechnikgewerbe abgeschlossen, der am 1. Jänner 2024 in Kraft getreten und bis 31. Dezember 2024 befristet ist. Der Kollektivvertrag gilt 1) für das Gebiet der Republik Österreich; 2) für alle Mitgliedsbetriebe der Bundesinnung der Gesundheitsberufe im Berufszweig Zahntechniker; 3) a. für alle in diesen Betrieben beschäftigten Arbeiter einschließlich der gewerblichen Lehrlinge; b. für gelernte Zahntechniker, auch wenn sie dem Angestelltengesetz unterliegen; c. für Pflichtpraktikanten, die das Pflichtpraktikum im Rahmen eines Dienstverhältnisses absolvieren (§ 14 Abs. 2); d. für Ferialarbeitnehmer (§ 14 Abs. 5), mit den im persönlichen Geltungsbereich angeführten Ausnahmen. Der Kollektivvertrag betrifft die Regelungen für eine Mitarbeiter:innenprämie für das Kalenderjahr 2024 und wurde unter Registerzahl KV 110/2025, Katasterzahl XXII/96/10, beim Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft hinterlegt.

Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft, Wien, 3. Februar 2025 

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Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft