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Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft | KV 104/2025

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Kollektivvertrag: KV 104/2025

Datum des Inkrafttretens des Kollektivvertrages
Mittwoch, den 01. Januar 2025
Daten der Hinterlegung
Registerzahl
KV 104/2025
Katasterzahl
XIX/93/7

Veröffentlicht auf EVI am 07.02.2025

Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft

Abteilung II/B/8

KOLLEKTIVVERTRAG

Zl. 2025-0.085.694

KV 104/2025. Am 23. Oktober 2024 haben der Fachverband Unternehmensberatung, Buchhaltung und Informationstechnologie und die Gewerkschaft GPA, Wirtschaftsbereich Elektro- und Elektronikindustrie, Telekom und IT, einen Kollektivvertrag für Angestellte von Unternehmen im Bereich Dienstleistungen in der automatischen Datenverarbeitung und Informationstechnik abgeschlossen, der am 1. Jänner 2025 in Kraft getreten ist. Der Kollektivvertrag gilt a) für das Gebiet der Republik Österreich; b) für alle Mitgliedsbetriebe des o. a. Fachverbandes, die eine Berechtigung zur Ausübung des Gewerbes, Dienstleistungen in der automatischen Datenverarbeitung und Informationstechnik haben; c) für alle dem Angestelltengesetz unterliegenden Arbeitnehmer der unter dem fachlichen Geltungsbereich genannten Unternehmen sowie Lehrlinge. Der Kollektivvertrag betrifft die Regelung arbeits- und lohnrechtlicher Bestimmungen sowie der Gehälter und Lehrlingseinkommen und enthält weiters die Anhänge I bis V und wurde unter Registerzahl KV 104/2025, Katasterzahl XIX/93/7, beim Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft hinterlegt.

Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft, Wien, 3. Februar 2025

Verantwortlich für den Inhalt:
Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft