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Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft | KV 102/2025

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Kollektivvertrag: KV 102/2025

Datum des Inkrafttretens des Kollektivvertrages
Samstag, den 01. Februar 2025
Daten der Hinterlegung
Registerzahl
KV 102/2025
Katasterzahl
IV/31/10

Veröffentlicht auf EVI am 07.02.2025

Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft

Abteilung II/B/8

KOLLEKTIVVERTRAG

Zl. 2025-0.085.694

KV 102/2025. Am 15. Jänner 2025 haben die Landesinnung Oberösterreich der Lebensmittelgewerbe und die Gewerkschaft PRO-GE einen Kollektivvertrag für Konditoren (Zuckerbäcker) abgeschlossen, der am 1. Februar 2025 in Kraft getreten ist. Der Kollek­tivvertrag gilt a) für das Bundesland Oberösterreich; b) für alle Mitgliedsbetriebe der Landesinnung Oberösterreich der Lebensmittelgewerbe, Berufszweig Konditoren (Zuckerbäcker); c) für alle Arbeitnehmer mit Ausnahme der Angestellten im Sinne des Angestelltengesetzes und der kaufmännischen Lehrlinge. Der Kollektivvertrag betrifft die Regelung der Löhne und Lehrlingseinkommen und wurde unter Registerzahl KV 102/2025, Katasterzahl IV/31/10, beim Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft hinterlegt.

Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft, Wien, 3. Februar 2025

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