Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft | KV 102/2025
Kollektivvertrag: KV 102/2025
- Datum des Inkrafttretens des Kollektivvertrages
- Samstag, den 01. Februar 2025
- Daten der Hinterlegung
- Registerzahl
- KV 102/2025
- Katasterzahl
- IV/31/10
Veröffentlicht auf EVI am 07.02.2025
Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft
Abteilung II/B/8
KOLLEKTIVVERTRAG
Zl. 2025-0.085.694
KV 102/2025. Am 15. Jänner 2025 haben die Landesinnung Oberösterreich der Lebensmittelgewerbe und die Gewerkschaft PRO-GE einen Kollektivvertrag für Konditoren (Zuckerbäcker) abgeschlossen, der am 1. Februar 2025 in Kraft getreten ist. Der Kollektivvertrag gilt a) für das Bundesland Oberösterreich; b) für alle Mitgliedsbetriebe der Landesinnung Oberösterreich der Lebensmittelgewerbe, Berufszweig Konditoren (Zuckerbäcker); c) für alle Arbeitnehmer mit Ausnahme der Angestellten im Sinne des Angestelltengesetzes und der kaufmännischen Lehrlinge. Der Kollektivvertrag betrifft die Regelung der Löhne und Lehrlingseinkommen und wurde unter Registerzahl KV 102/2025, Katasterzahl IV/31/10, beim Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft hinterlegt.
Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft, Wien, 3. Februar 2025
- Verantwortlich für den Inhalt:
- Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft