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Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft | KV 99/2025

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Kollektivvertrag: KV 99/2025

Datum des Inkrafttretens des Kollektivvertrages
Mittwoch, den 01. Januar 2025
Daten der Hinterlegung
Registerzahl
KV 99/2025
Katasterzahl
IV/31/7

Veröffentlicht auf EVI am 07.02.2025

Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft

Abteilung II/B/8

KOLLEKTIVVERTRAG

Zl. 2025-0.085.694

KV 99/2025.  Am 12. Dezember 2024 haben die Bundesinnung der Lebensmittelgewerbe und die Gewerkschaft PRO-GE einen Kollektiv­vertrag abgeschlossen, der a) für das gesamte Bundesgebiet; b) für alle Mitgliedsbetriebe der Bundesinnung der Lebensmittelgewerbe die Gewerbeberechtigungen für die Erzeugung von Teigwaren be­sitzen; c) für alle Arbeiter und Arbeiterinnen, mit Ausnahme der Angestellten im Sinne des Angestelltengesetzes, gilt und am 1. Jänner 2025 in Kraft getreten ist. Der Kollektivvertrag betrifft die Regelung der Löhne und wurde unter Registerzahl KV 99/2025, Katasterzahl IV/31/7, beim Bundesmi­nisterium für Arbeit und Wirtschaft hinterlegt.

Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft, Wien, 3. Februar 2025

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