Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft | KV 99/2025
Kollektivvertrag: KV 99/2025
- Datum des Inkrafttretens des Kollektivvertrages
- Mittwoch, den 01. Januar 2025
- Daten der Hinterlegung
- Registerzahl
- KV 99/2025
- Katasterzahl
- IV/31/7
Veröffentlicht auf EVI am 07.02.2025
Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft
Abteilung II/B/8
KOLLEKTIVVERTRAG
Zl. 2025-0.085.694
KV 99/2025. Am 12. Dezember 2024 haben die Bundesinnung der Lebensmittelgewerbe und die Gewerkschaft PRO-GE einen Kollektivvertrag abgeschlossen, der a) für das gesamte Bundesgebiet; b) für alle Mitgliedsbetriebe der Bundesinnung der Lebensmittelgewerbe die Gewerbeberechtigungen für die Erzeugung von Teigwaren besitzen; c) für alle Arbeiter und Arbeiterinnen, mit Ausnahme der Angestellten im Sinne des Angestelltengesetzes, gilt und am 1. Jänner 2025 in Kraft getreten ist. Der Kollektivvertrag betrifft die Regelung der Löhne und wurde unter Registerzahl KV 99/2025, Katasterzahl IV/31/7, beim Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft hinterlegt.
Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft, Wien, 3. Februar 2025
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