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Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft | KV 689/2024

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Kollektivvertrag: KV 689/2024

Datum des Inkrafttretens des Kollektivvertrages
Montag, den 01. Januar 2024
Ende der Geltung
Dienstag, den 31. Dezember 2024
Daten der Hinterlegung
Registerzahl
KV 689/2024
Katasterzahl
XX/94/24

Veröffentlicht auf EVI am 27.12.2024

Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft

Abteilung II/B/8

KOLLEKTIVVERTRAG

Zl. 2024-0.924.707

KV 689/2024. Am 24. Juli 2024 haben die Landesinnung der Rauchfangkehrer Wien und die Gewerkschaft Bau-Holz einen Kollektivvertrag abgeschlossen. Der Kollektivvertrag gilt a) für das Bundesland Wien; b) für die Mitgliedsbetriebe der o. a. Landesinnung; c) für alle in diesen Betrieben beschäftigten Arbeitnehmer, das sind Geschäftsführer, Gesellen, Gehilfen, Helfer und gewerbliche Lehrlinge, mit Ausnahme der Angestellten im Sinne des Angestelltengesetzes. Der unter Registerzahl KV 689/2024, Katasterzahl XX/94/24, beim Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft hinterlegte Kollektivvertrag ist am 1. Jänner 2024 in Kraft getreten und ist bis 31. Dezember 2024 befristet und betrifft die Regelung der Mitarbeiter:innenprämie für das Kalenderjahr 2024. 

Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft, Wien, 18. Dezember 2024

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Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft