Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft | KV 689/2024
Kollektivvertrag: KV 689/2024
- Datum des Inkrafttretens des Kollektivvertrages
- Montag, den 01. Januar 2024
- Ende der Geltung
- Dienstag, den 31. Dezember 2024
- Daten der Hinterlegung
- Registerzahl
- KV 689/2024
- Katasterzahl
- XX/94/24
Veröffentlicht auf EVI am 27.12.2024
Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft
Abteilung II/B/8
KOLLEKTIVVERTRAG
Zl. 2024-0.924.707
KV 689/2024. Am 24. Juli 2024 haben die Landesinnung der Rauchfangkehrer Wien und die Gewerkschaft Bau-Holz einen Kollektivvertrag abgeschlossen. Der Kollektivvertrag gilt a) für das Bundesland Wien; b) für die Mitgliedsbetriebe der o. a. Landesinnung; c) für alle in diesen Betrieben beschäftigten Arbeitnehmer, das sind Geschäftsführer, Gesellen, Gehilfen, Helfer und gewerbliche Lehrlinge, mit Ausnahme der Angestellten im Sinne des Angestelltengesetzes. Der unter Registerzahl KV 689/2024, Katasterzahl XX/94/24, beim Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft hinterlegte Kollektivvertrag ist am 1. Jänner 2024 in Kraft getreten und ist bis 31. Dezember 2024 befristet und betrifft die Regelung der Mitarbeiter:innenprämie für das Kalenderjahr 2024.
Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft, Wien, 18. Dezember 2024
- Verantwortlich für den Inhalt:
- Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft